Heute sind 60 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den neuen Fällen
sind 13 aus vier familiären Zusammenhängen. Weitere vier Fälle sind
Reiserückkehrende aus Risikogebieten. Die anderen 43 Fälle sind einzelnen,
voneinander unabhängigen, Personen zuzuordnen.
Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 2.679
positive Tests vor. 2.113 Menschen haben die Erkrankung bereits überstanden
und gelten als genesen. Derzeit sind in Dortmund 545 Menschen infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der
Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 61,2 betragen. Der tatsächliche Wert
des RKI wird erst ab 0:00 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich –
leichte Abweichungen sind bis dahin möglich. Derzeit weist das RKI für
Dortmund noch eine Inzidenz von 58,8 auf Basis der Zahlen von gestern aus.
Zurzeit werden in Dortmund 38 Corona-Patient*innen stationär behandelt,
darunter acht intensivmedizinisch, davon wiederum zwei mit Beatmung.
In Dortmund gibt es bislang 14 Todesfälle im ursächlichen Zusammenhang mit
Covid-19. Weitere sieben mit SARS-CoV-2 infizierte Patient*innen verstarben
aufgrund anderer Ursachen.
Videokonferenz der Städte und Kreise mit dem NRW-Ministerpräsidenten
Ministerpräsident Armin Laschet hatte die Oberbürgermeister*innen und
Landrät*innen am Freitag zu einer gemeinsamen Videokonferenz geladen. Für
die Stadt Dortmund hat Krisenstabsleiter und Rechtsdezernent Norbert Dahmen
teilgenommen. Das Land NRW wird noch heute eine neue Fassung der
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) auf den Weg bringen. Diese wird viele
Regelungen enthalten, die in Dortmund bereits seit heute durch die
städtische Allgemeinverfügung gültig sind. Für Dortmund ändert die neue
CoronaSchVO also faktisch kaum etwas. Mit Inkrafttreten der Verordnung des
Landes verliert die Allgemeinverfügung der Stadt ihre Gültigkeit in den
Punkten, in denen das Land mit seiner Verordnung strenger ist.
Krisenstabsleiter Norbert Dahmen wäre es lieber gewesen, wenn die
Sperrstunde, die von heute an in Dortmund und landesweit voraussichtlich ab
morgen gilt, nicht auf den Beginn 23 Uhr, sondern auf 1 Uhr festgesetzt
worden wäre: „Um 23 Uhr besteht eine viel höhere Gefahr als um 1 Uhr, dass
sich ganze Freundeskreise noch in eine Wohnung begeben, um zuhause weiter
zu feiern. Die Hygiene-Konzepte der Gastronomen haben sich bei uns ja
richtig gut bewährt. Und solche Bedingungen haben Sie sicher in keiner
privaten Wohnung. Das Risiko beim Feiern ist der eigenen Wohnung ist also
definitiv größer und gleichzeitig gar nicht kontrollierbar.“
Die Stadt Dortmund hatte in ihrer noch aktuellen Allgemeinverfügung die
Sperrstunde im Vorgriff auf das Land bereits auf 23 Uhr gesetzt, damit die
Regeln landesweit einheitlich ausfallen. Dass es auf diese frühe Zeit
hinauslaufen würde, war im Vorfeld deutlich geworden.