Die Polizei Dortmund hatte im Vorfeld eine für den gestrigen Sonntag (21.3.) geplante Versammlung der sogenannten Impfgegener verboten und die Entscheidung begründet:
Die Versammlung sollte in Form einer Standkundgebung am Hoesch Park durchgeführt werden. Die Ereignisse der letzten Tage hatten jedoch Unzuverlässigkeiten des Anmelders offengelegt. Die Unzuverlässigkeit wird unter anderem mit dem gewaltsamen Vorgehen gegen Gegendemonstranten und Polizeibeamte begründet. Die aktuellen Ereignisse in Kassel auch in Verbindung mit vorherigen Querdenken-Demos in Dresden und Berlin lassen darauf schließen, dass eine friedliche Meinungsäußerung nicht das Ziel der Bewegung ist. In Zeiten von exponentiell ansteigenden Infektionszahlen wird die Coronaschutz-Verordnung vorsätzlich nicht eingehalten. Gerade bei Versammlungen mit vielen Menschen ist es jedoch wichtig, dass in Zeiten der Pandemie die aufgestellten Hygieneregeln durch alle Teilnehmer/-innen beachtet werden.
Das Verbot kommunizierte die Polizei zusätzlich auch in den sozialen Medien.
Am ehemaligen Versammlungsort erschienen neben dem Anmelder vereinzelte Teilnahmewillige der verbotenen Demonstration. Die Polizei Dortmund setzte das Verbot konsequent durch und erteilte einige Platzverweise, unter anderem auch dem Anmelder der vorab verbotenen Versammlung. Eilanträge für zwei weitere Versammlungen wurden als Folgeversammlung gewertet und aus diesem Grund ebenfalls verboten.
Quelle: Polizei Dortmund