Als neuen Service bieten einige Ärzte die Möglichkeit, per Internet mit dem PC oder Smartphone in Kontakt zu treten und das Patientengespräch per Videosprechstunde zu führen.
Die Videosprechstunde bietet die Möglichkeit, ohne einen persönlichen Kontakt mit dem Arzt zu sprechen und Zeiten der Anreise sowie Wartezeiten im Wartezimmer einzusparen. Ob sich der Befund zur Videosprechstunde eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zunächst im Telefongespräch mit der Praxis erörtert werden sollten. Diese vergibt dann auch einen Termin zur Videosprechstunde. Der Arzt prüft die Daten des Versicherten und der eGK in der Videosprechstunde.
Durch die Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie können seit dem 07.10.2020 auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Versicherte und deren Kinder durch Vertragsärzte per Videosprechstunde für einen Zeitraum von 7 Tagen erteilt werden. Eine Folgebescheinigung kann erfolgen, wenn die Erstbescheinigung aufgrund unmittelbarer Untersuchung erfolgte. Bei Kindern gibt es keine konkretisierenden Einschränkungen. Erforderlich ist, dass Versicherte in der Arztpraxis persönlich bekannt sind. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dann per Post übersandt. Ein Anspruch besteht darauf aber nicht.
Rechtsanwalt Thomas H. Haymann