Nach den gebührenfreien Sperrmüllsammlungen in den Stadtbezirken Scharnhorst, Brackel, Eving, der Innenstadt-Nord und dem Stadtteil Dorstfeld in der Innenstadt-West wird die gebührenfreie Sperrmüllsammlung ab 28. Januar in Aplerbeck fortgesetzt.
Terminübersicht für die Stadtteile in Aplerbeck:
- 28.01.2023 Aplerbeck
- 04.02.2023 Berghofen, Schüren
- 11.02.2023 Sölde, Sölderholz
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
- am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
- ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
- für die Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
- ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
Welche Gegenstände werden abgeholt?
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.
Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll.
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke -> ohne E-Geräte,
- Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre,
- Gartengeräte -> nicht elektrisch, Bügelbrett, Terrassenstrahler -> ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium ohne Technik
- leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm (groß) ohne Technik
- Teppich (-fliesen, -läufer) -> gerollt/gebündelt, Linoleumboden, Laminat -> gebündelt
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand
Was wird nicht mitgenommen?
Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen – unabhängig davon, wo sie abgelegt wurden. Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen