Anfang November ist die von Polizeipräsident Gregor Lange angeordnete Strategische Fahndung in Dortmund-Dorstfeld ausgelaufen. Aufgrund des Erfolges ist derzeit keine Verlängerung geplant. Die Strategische Fahndung ist ein weiterer Baustein, den die Polizei seit dem vergangenen Jahr zur Erkenntnisgewinnung in der rechten Szene in Dorstfeld einsetzt. Die langfristige Strategie der Dortmunder Polizei, alle rechtlich zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, ist aufgegangen. Die rechte Szene in Dortmund ist zerschlagen. Führungspersonen sind aus Dortmund abgewandert. Die Mobilisierung zu Versammlungen war in diesem Jahr so gering wie nie zuvor. Bei den Teilnehmern kamen die Versammlungen nicht über zweistellige Zahlen hinaus. Die Polizei wird den Bereich Dorstfeld weiter intensiv im Blick haben und je nach Entwicklung das Werkzeug der strategischen Fahndung wieder einsetzen.
Die seit Jahren konsequente versammlungsrechtliche Linie gegen die rechte Szene wurde jüngst auch durch das OVG Münster bestätigt. Dabei wurden einige der akribisch formulierten und umfangreichen polizeilichen Auflagen für Versammlungen aus den Jahren 2015 und 2021 gerichtlich bestätigt. In diesen Verfahren ging es unter anderem um die Parolen “Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez”, “National befreite Zone” sowie “Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!”, Parolen, die ein Klima der Angst und Einschüchterung erzeugen sollen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sich zwar zur materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflagen nicht geäußert, die Polizei Dortmund hat aber das Berufungsverfahren beim OVG gegen die rechtsextremistische Klägerseite gewonnen. Die teilweise Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auflagen durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben. Die Polizei Dortmund hält deshalb auch weiterhin an ihrer konsequenten Linie zur Bekämpfung rechtsextremistischer Einschüchterungsstrategien fest.
“Die deutsche Rechtsordnung gilt auch für rechte Parallelgesellschaften. Ich begrüße die Urteile des Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich. Sie bestätigt unseren Kurs, entschlossen alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus einzusetzen. Zusammen mit den erkennbaren Erfolgen unserer Strategie werden wir genau diesen Weg auch in Zukunft konsequent weitergehen”, so Polizeipräsident Gregor Lange.
Quelle: Polizei Dortmund