Anfang Juni äußerte sich Planungsdezernent Ludger Wilde in einem Schreiben an den zuständigen Fachausschuss unmissverständlich: Die kurzfristig abgeänderten Nutzungspläne der Frerichwiese machten es nötig, dass „ein neuer Bauantrag auf Nutzungsänderung des […] Bauvorhabens“ zu stellen sei. Eines ist dabei aber offenbar nicht geboten: Eile nämlich.
Seit Ende Juni bereits graben Bagger das Areal in Dorstfelds Zentrum um, und der zuständige Projektleiter hatte bis zum 30.6. von den aktuellen Überlegungen der Dortmunder Stadtverwaltungsspitze nicht einmal gehört. Rechtlich allerdings unproblematisch, wie die städt. Pressestelle erläutert: Mit der im Dezember erteilten Freigabe verfüge der Bauherr schließlich über eine gültige Baugenehmigung. Weiter wird ausgeführt: „Der Zeitpunkt, zu dem im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eine Änderungsgenehmigung angefragt oder ein neuer Bauantrag eingereicht wird, ist flexibel handhabbar, solange sich die Maßnahme baulich bis dahin an die bereits erteilte Genehmigung hält.“ Erst bei Fertigstellung müsse ein genehmigter Antrag vorliegen.
Was allerdings die Frage aufwirft: Sollte der Stadtverwaltung nicht dennoch daran gelegen sein, möglichst schnell einen geänderten Bauantrag auszuarbeiten und zur Abstimmung zu stellen? Schließlich können Anträge mindestens in der Theorie auch abgelehnt werden – in diesem Falle besäße Dorstfeld in seiner Mitte dann plötzlich weder Discounter noch Grünanlage, sondern einen umgegrabenen Acker. Wenn nicht sogar eine begonnene Bauruine. Sicherlich vergrößert eine solche Schreckensvorstellung das Lager derjenigen, die bereit sind, sich mit dem Status Quo abzufinden.
Sofern allerdings die Stadtverwaltung einen Bauantrag nicht als bloße Formalität oder bürokratische Fußnote ansieht, sollte sie sich jetzt eigentlich schon aus Respekt vor den Dorstfeldern verpflichtet fühlen, die notwendigen Prozesse schnell auf den Weg zu bringen.