Eine Entscheidung mit womöglich erheblicher finanzieller Tragqweite: In Sachen Hannibal-Räumung kassierte das Oberverwaltungsgericht Münster am 12. November ein Urteil der Vorinstanz. 2021 hatte das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht das Vorgehen der Stadt von 2017 für rechtmäßig erklärt und lediglich einen formalen Fehler bemängelt. Anschließend hatte beide Prozess-Seiten – also sowohl die Stadtverwaltung als auch der einstige Besitzer des Dorstfelder Wohnkomplexes die Intown-Gruppe, Berufung eingelegt. Die Münsteraner Kammer schloss sich nun auf Basis eines vom Gericht initiierten Gutachtens weitgehend der Sichtweise des Immobilienunternehmens an und bewertet die seinerzeit erfolgte Kompletträumung als nicht angemessen und zu undifferenziert.
Begründet hatte die Kommune ihre Maßnahme damals mit großen Brandschutzmängeln im kompletten Gebäude.
Das nun erfolgte Urteil könnte für die Stadt teuer werden, drohen doch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen sowohl vonseiten ehemaliger Mieter als auch durch Intown.
Eine Revision ließ Richter Jens Saurenhaus, der die immense Komplexität des Sachverhalts hervorhob, nicht zu. Ein mit zusätzlichem Umweg verbundenes „Türchen “ allerdings stellt die Rechtslage der Stadt möglicherweise noch zur Verfügung: Die sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Prozesspartei die Zulassung einer Revision gegen ein Urteil beantragen kann. Diese Option zu ziehen, behält sich die Stadt derzeit vor – entscheiden muss man sich innerhalb eines Monats. Viel auf dem Spiel steht allemal, die betroffenen ehemaligen Mieter allerdings sehnen sich naturgemäß das Finale der unendlichen Geschichte herbei. Ob ihre Hoffnung in Erfüllung geht, werden die nächsten Wochen zeigen.

















