In Dortmund dürfen die Menschen ab Montag (21. Juni) auf das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum verzichten. Zeitgleich mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW hebt die Stadt Dortmund ihre noch bestehende Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf.
Auf Einkaufsstraßen, in Parks und am PHOENIX See sowie auf dem Außengelände des Zoos muss dann keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.
Die Maskenpflicht gilt jedoch weiterhin
- in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie
- unmittelbar an Verkaufsständen, Kassen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
- bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen (außer am festen Sitz- oder Stehplatz).
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Virusvarianten lautet der Appell an die Dortmunder*innen: Halten Sie die Hygieneregeln weiter ein! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Auftreten von Symptomen testen und meiden Sie nicht notwendige Kontakte. Wir alle müssen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen übernehmen.