Die Schulverwaltung erwartet rund 5.650 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Für das Schuljahr 2022/23 gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum 1.10.2015 bis 30.9.2016 geboren wurden, werden schulpflichtig.
Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2022/23 schulpflichtig werden, erhalten mit dem Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes Ende September einen Anmeldebogen, mit dem sie sich in der von ihnen gewünschten Grundschule anmelden können.
Die Anmeldung soll bis zum 31.10.2021 erfolgen und ist nur an einer Grundschule möglich.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30.9.2016 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen in diesem Zusammenhang können interessierte Erziehungsberechtigte mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären.
Der für die Anmeldung notwendige Anmeldebogen ist über die Grundschulen erhältlich oder kann auf http://www.dortmund.de/schule heruntergeladen werden.
Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Besonderheiten gelten bei Bekenntnisschulen. Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.
Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen.
Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Erziehungsberechtigte unter http://www.dortmund.de/schule oder beim Schulverwaltungsamt unter der Rufnummer 50-2 76 61 oder unter .