Neue Erkenntnisse aus Gutachten ermöglichen den Eingriff in den Baumbestand an mehreren Stellen weiter zu vermeiden, an anderen durch Verpflanzung zu verringern.
Verbesserungen des Verkehrsflusses konnten jedoch auch im Falle eines aufwändigen Umbaus der Kreuzung der B1 mit der Voßkuhle und der Semerteichstraße nicht ermittelt werden.
Dennoch legt die Verkehrsuntersuchung eine punktuell veränderte Planung für den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen für die Linie „U47“ nahe. Speziell an der Haltestelle Max-Eyth-Straße wird nun der mögliche niveaugleiche Zugang mit einer Ampel und einem Verzicht auf eine Fußgänger- und Radfahrer*innen-Brücke favorisiert.
Der Verwaltungsvorstand hat sich am 2. Juni 2020 mit dem Thema beschäftigt. Das Ziel ist dabei weiterhin, die Barrierefreiheit möglichst konfliktarm im Sinne des Naturschutzes herzustellen.
Der Rat der Stadt Dortmund hatte am 13. Dezember 2018 die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Umbau zu modifizieren und dabei die Ergebnisse aus einem Dialogverfahren zu berücksichtigen, das nach Protesten von Bürger*innen gegen die Fällung von Bäumen eingeleitet worden war.
Der Konzept- und Planungsbeschluss über das „B1-Haltestellenkonzept“ vom 29. September 2016 enthielt eine Vorzugsvariante, die mit Brückenlösungen neue Ampeln an der Bundesstraße 1 verhindern sollte.
Darüber hinaus wurde 2018 beschlossen, dass bei der weiteren Qualifizierung der Planung auch neue Erkenntnisse aus zusätzlichen Gutachten mit einfließen sollen, die in Folge des Dialogverfahrens beauftragt worden sind.
So wurde z. B. die technische Machbarkeit von potenziell konfliktfreieren Gründungen der Bahnsteige in Form von Aufständerungen geprüft. Sachverständige für Baumschutz waren ebenfalls daran beteiligt. Die Zahl der zu fällenden Bäume sollte minimiert werden. Auch die Möglichkeit einer Verpflanzung von betroffenen Bäumen ist geprüft worden.
Das Ergebnis der Gutachten eröffnet nun die Möglichkeit, den gesamten Eingriff weiter zu minimieren. So können insgesamt sieben Bäume erhalten bleiben, 13 Bäume können mit guter Erhaltungsperspektive sowie wirtschaftlich vertretbarem und technisch machbarem Aufwand verpflanzt werden. Lediglich 27 Bäume sind zu fällen. Bei ihnen ist es nicht möglich sie zu verpflanzen.
Zudem wurde die Kreuzung der B1 mit der Voßkuhle und der Semerteichstraße – wie im Dialogprozess mehrfach angeregt – in zwei Umbauphasen mit indirekter Führung der Linksabbieger zunächst von der B1 in die Voßkuhle und in einem weiteren Schritt auch in Richtung der Semerteichstraße entworfen.
Darauf aufbauend wurde zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte eine Verkehrsuntersuchung der B1 in Form einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation beauftragt. Die Ergebnisse münden in der Empfehlung, zu diesem Zweck keine aufwändigen Veränderungen an der Kreuzung der B1 mit der Voßkuhke und der Semerteichstraße vorzunehmen. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der B1 und der Qualität des Verkehrsablaufs an den untersuchten Knoten wird infolge dessen nicht erwartet.
Im Ergebnis lässt sich auf dieser Grundlage für die Haltestelle Max-Eyth-Straße jedoch ein Verzicht auf die bisher dort geplante niveaufreie Zugangslösung über eine Brücke hin zu einer zukünftig niveaugleichen Fußgängerquerung über eine Ampelanlage sachgerecht begründen. Die Anpassung der bisherigen Beschlusslage wird also vorgeschlagen. Dies passt auch zur Entwicklungsperspektive für das ehemalige „Siemens-Nixdorf-Gelände, auf dem vorwiegend neue Wohnungen entstehen sollen.
Nach aktueller Kostenschätzung wird das Vorhaben mit der vorgeschlagenen Lösung um rund 4,6 Mio. Euro günstiger. Die verbleibende Gesamtinvestition wird zum jetzigen Zeitpunkt auf etwa 27,6 Mio. Euro geschätzt. Erwartet wird dabei eine Förderquote in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten.
Für die Ingenieurplanung der Stadtbahnanlagen ist bereits ein Planungsauftrag für die Objekt- und Tragwerksplanung planmäßig vergeben worden. Auf Grundlage der neuen Beschlussfassung soll mit der Vergabe der Planung für die Ingenieurbauwerke (Brücke, Rampe Kohlgartenstraße) nun kurzfristig begonnen werden, um alle Belange des Bauablaufes sachgerecht berücksichtigen zu können und insbesondere auch die auf den Umbau und die Neubeschaffung der B-Wagen mit DSW21 abgestimmte Terminplanung weiter einzuhalten.