Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben die Europäische Union Ende 2020 verlassen. Mit Ablauf der Übergangsphase zum 31. Dezember 2020 benötigen britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen nun zukünftig zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland ein Aufenthaltsdokument-GB.
Die bisherigen Bescheinigungen des Daueraufenthaltsrechts sowie die Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten werden gegen dieses neue Dokument getauscht.
Bis jetzt haben rund 220 von 850 in Dortmund lebenden britischen Staatsangehörigen ihren Aufenthalt angezeigt.
Die Ausländerbehörde möchte aktuell nochmal alle britischen Staatsangehörigen erinnern, ihren Aufenthalt bis zum 30. Juni 2021 bei der Ausländerbehörde Dortmund anzuzeigen, damit für sie bspw. bei Auslandsreisen und Wiedereinreisen nach Deutschland keine Nachteile entstehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Brexit – Freizügigkeit (EU) – Ausländerwesen – Ordnungsamt – Sicherheit & Recht – Leben in Dortmund – Stadtportal http://www.dortmund.de
Hier steht auch ein Online-Formular für die Abgabe der Aufenthaltsanzeige zur Verfügung. Alternativ ist auch die Abgabe einer Aufenthaltsanzeige auf dem Postweg möglich. Die Aufenthaltsanzeige steht dafür zum Download auf o.g. Internetseite zur Verfügung.
Bei allgemeinen Rückfragen hierzu, wenden Sie sich gerne an uns unter der Email-Adresse .