Nach den ersten Sommertagen hat das Tiefbauamt nochmal auf den Wintereinbruch Anfang des Jahres zurückgeblickt und ein Fazit in Sachen „Winterschäden“ gezogen.
„Grundsätzlich gibt es das Schadenskriterium „Winterschaden“ nicht,“ so Sylvia Uehlendahl, Leiterin des Tiefbauamtes. „Straßen, die nach dem Winter und den damit verbundenen Frost/Tau-Wechseln Schlaglöcher aufweisen, haben in der Regel schon vorher Schäden.“ Ralf Zeiler, Leiter der Betriebshöfe des Tiefbauamtes erläutert: „Zu solchen Schäden gehören zum Beispiel offene Nähte, Risse oder Absackungen. Teilweise sind die Straßen, die bereits Risse und offene Nähte aufweisen, augenscheinlich noch in „gutem Zustand“, was sich jedoch dann schlagartig ändern kann, wenn Wasser eindringt und im Oberbau gefriert.“
Vergleicht man die ersten drei Monate des letzten Jahres mit den ersten drei Monaten diesen Jahres, so kann man feststellen, dass es im letzten Jahr insgesamt mehr Arbeitseinsätze zur Schadensbeseitigung gegeben hat. 2020 wurden von Januar bis Ende März 7416 Schäden bearbeitet. 2021 waren es im gleichen Zeitraum dagegen „nur“ 5322. Hier kann natürlich Corona eine Rolle gespielt haben. Weiterhin wurde 2021 eine Woche im Januar und zwei Wochen im Februar Winterdienst gemacht. Das bedeutet, dass in den drei Wochen kein Arbeitseinsatz zur Schadensbeseitigung erfolgen konnte. „Nach den Rückmeldungen unseres Auftragnehmers waren die Winterschäden in 2021 extremer in ihrer Ausprägung. Das heißt die Löcher waren größer und tiefer und wir benötigten mehr Zeit für die Sanierung,“ so Ralf Zeiler.
Grundsätzlich scheint die Anzahl der „Winterschäden“ eher gleich geblieben zu sein. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Schäden hat der Anteil der „Winterschäden“ aber 2021 auf jeden Fall zugenommen: waren 2020 rund 55 Prozent der Gesamtschäden sogenannte „Winterschäden“, so sind es 2021 gut 73 Prozent. „Man kann also sagen, dass von Januar bis Ende März 2021 rund ¾ der Einsätze zur Schadensbeseitigung auf Grund von „Winterschäden“ erfolgte“, so Sylvia Uehlendahl. „Deshalb ist auch die Sanierung von rissigen Fahrbahnoberflächen, die ansonsten noch „gut aussehen“ zwingend erforderlich, um Folgeschäden und erheblich kostenintensivere Sanierungen zu verhindern, bzw. diesen vorzubeugen“.