Seit einer Woche setzen alle Krankenhäuser in Dortmund Pandemie bedingt eine sehr restriktive Besuchsregelung um. Gestern fand zur Bewertung der aktuellen Situation eine weitere Besprechung zwischen den Vertreter*innen der Krankenhäuser und dem Gesundheitsamt statt.
Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamtes, fasst die Ergebnisse zusammen: „Zunächst bestätigten alle Beteiligten, dass es sich bei der restriktiven Besuchsregelung um kein generelles Besuchsverbot in den Häusern handelte. Jedoch, so die gemeinsame Einschätzung aller Beteiligten, machten es die aktuell dramatisch zunehmenden Infektionsfälle in Dortmund notwendig, die Besuche in den Häusern deutlich einzuschränken.
Bisher sind Personalausfälle noch sehr selten. Auch Ausbrüche gibt es nur in geringem Ausmaß. Wir haben einerseits beschlossen, dass es zunächst dabei bleibt, dass keine generelle Besuchserlaubnis besteht. Wir befinden uns noch am Anfang der laufenden Welle. Die Inzidenzen werden auch in Dortmund noch dramatisch ansteigen und damit besteht fortlaufend die Gefahr größerer Personalausfälle in besonders kritischen Bereichen.
Besuche sollen wieder in größerem Umfang ermöglicht werden
Aber in der Abwägung bestand mehrheitlich die Auffassung, dass Besuche wieder in größerem Umfang ermöglicht werden sollten. Die Bedingungen dafür werden unter anderem sein: die Menschen müssen vollständig geimpft sein. Wenn es zeitlich möglich war, muss eine Booster-Impfung vorliegen. Außerdem muss ein tagesaktueller Schnelltest vorgelegt werden. Die Zahl der Besuche pro Tag und pro Patient*in wird beschränkt, auch die Zahl der Besucher*innen pro Patient*in wird begrenzt werden. Weitere Rahmenbedingungen werden eine Anmeldung der Besuche mindestens einen Tag zuvor sein und die Begrenzung der Besuchsdauer.
Die konkrete Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kliniken. Die geltenden Besuchsregeln werden auf der Homepage der Häuser veröffentlicht. Zusätzliche individuelle Besucherlaubnisse nach medizinischem Ermessen sind selbstverständlich möglich. Die Entscheidung liegt in der Verantwortung der behandelnden Ärzt*innen.
Zu den Überlegungen in Bezug auf eine möglichst hohe Sicherheit in den Krankenhäusern kommt das Recht eines erkrankten Menschen hinzu, im Krankenhaus nicht isoliert zu werden und mit vertrauten Menschen direkten Kontakt haben zu können. Angehörige erfüllen gerade in Krankheitszeiten eine wichtige Funktion. Oft helfen sie ihren Angehörigen auch ganz direkt und sind sowohl praktische als auch mentale Unterstützung im Genesungsprozess.
Restrisiko bei jedem Krankenhausbesuch
Die neue Virusvariante Omikron verursacht bei uns bereits 90 Prozent der Fälle. Vor dem Hintergrund, dass die Omikron-Virusvariante sich als besonders ansteckend erweist, ist in den nächsten Wochen weiter mit einem extremen Anstieg von Infektionen zu rechnen. Leider ist der Schutz vor einer Ansteckung mit der Omikron-Virusvariante auch bei vollständig geimpften oder sogar geboosterten Menschen weniger effektiv als bei den bisher bekannten Virusvarianten. Positiv ist, dass der Schutz vor schweren Erkrankungen durch den bestehenden Impfschutz hoch ist. Mit jedem Besuch im Krankenhaus ist also unvermeidbar ein Restrisiko für einen Viruseintrag verbunden.
Eine Ausbreitung innerhalb eines Krankenhauses ist somit sehr wahrscheinlich und sollte unbedingt verhindert werden. Selbst wenn viele der Erkrankungen mit der Omikron-Virusvariante mild verlaufen, ist es eine Tatsache, dass sich in den Krankenhäusern eine Vielzahl besonders gefährdeter Menschen befindet, für die eine Infektion fatale Folgen haben könnte. Die Arbeitsfähigkeit der Kliniken muss aufrechterhalten werden. Dies wäre bei vermehrten Infektionen beim Personal nicht mehr gegeben. Dann müssten im schlechtesten Fall ganze Abteilungen wegen Personalmangels vorübergehend geschlossen werden.“