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Home Dortmund

EDG: „Gemeinsam für einen sicheren Winter“

von Wir in Dortmund (SK)
vor 2 Monaten
in Dortmund
Lesezeit: 3 Minuten
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Foto: EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Fotografin: Frauke Schumann

Foto: EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Fotografin: Frauke Schumann

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Auch in diesem Jahr hat sich die EDG sorgfältig auf den kommenden Winterdienst vorbereitet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen hat dabei höchste Priorität. Aber auch sie können dazu beitragen, dass alle sicher und gesund durch den Winter kommen.

Die Stadt Dortmund hat die Reinigungspflicht auf die EDG übertragen. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Winterwartung, insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund werden dabei drei Winterdienststufen unterschieden: Zu den Winterdienststufen I und II gehören insgesamt 1.105 Straßenkilometer. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winterdienststufe II. 685 Straßenkilometer der Winterdienststufe III bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. Der Einsatz der Taumittel ist also sparsam, umweltfreundlich und effektiv.

Ergänzend zu den Straßen der Winterdienststufen werden je nach Witterungslage 291 besonders neuralgische Straßen- und Straßenabschnitte, wie beispielsweise schnell überfrierende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augenschein genommen und erforderlichenfalls winterdienstlich behandelt.
Die EDG hat 6.100 Tonnen Salz, 420 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert. 304 Mitarbeiter und 36 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen sind einsatzbereit. Durch starken und anhaltenden Schneefall können die Räum- und Streufahrzeuge allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein.

Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht sind also Haus- bzw. Grundstückseigentümer:innen oder Mieter:innen zuständig.

Schnee und Glätte müssen spätestens um 7.00 Uhr beseitigt sein. Erst um 20.00 Uhr dürfen die Anlieger das Räumen und Streuen einstellen.

Die Straßenreinigungssatzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche, Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend.

Tipp: Den Schnee der Gehwege nicht in die Gosse oder auf die Straßen schieben, sondern – soweit möglich – in den Vorgarten schaufeln. Dies verhindert, dass der Schnee vom EDG-Räumfahrzeug von der Straße wieder auf den mühsam geräumten Gehweg zurückgeschoben wird.

Auf rund 7.000 Überwegepunkten auf den Straßenabschnitten der Winterdienststufen I bis III, wie etwa Ampelbereiche und Übergänge, streuen die EDG-Mitarbeiter abstumpfend wirkende Eifellava.

Winterdienst auf Radwegen
Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden 110 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tagesaktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt. Zusätzlich wurde der 11 Kilometer lange Radweg, der aus der westlichen Innenstadt heraus über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität Dortmund führt, nach dem erfolgreichen Test im Winter 2017/2018 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund fest in den Winterdienst der EDG übernommen. In Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe I wird der Radweg bei Bedarf auch mehrmals am Tag behandelt.

Rücksicht = Mobilität und Sicherheit
Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr können dann gewährleistet werden, wenn sich alle Verkehrsteil- nehmer:innen gut auf die winterlichen Straßenverhältnisse einstellen, Rücksicht nehmen und folgende Hinweise beachten:

  • Grundsätzlich ist erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um die Unfallgefahr zu verringern. Alle Verkehrsteilnehmer:innen sollten möglichst nur geräumte und gestreute Straßen und Gehwege nutzen.
  • Die Ausrüstung der Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen, die richtige Beleuchtung und von Eis und Schnee befreite Scheiben schaffen Sicherheit.
  • Das schnelle Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge sollte jederzeit ermöglicht werden. Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensträumung; das kostet wertvolle Zeit!

  • Winterdienststufe I:
    Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße, besondere Gefahrenpunkte, wie Kreuzungsbereiche oder Strecken mit starkem Gefälle, z. B. Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße
  • Winterdienststufe II:
    innerörtliche Verbindungsstraßen
  • Winterdienststufe III:
    Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden

 

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