Liegen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 100, erfolgen gemäß der seit heute, Freitag, 28. Mai 2021 gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen weitere Öffnungsschritte.
Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros ist schon seit gestern, 27. Mai 2021, die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung entfallen.
Ab heute, 28. Mai entfällt auch die Testpflicht. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 qm auf eine Person pro 20 qm gelockert.