Steht eine Frau vor der Entscheidung, sich von ihrem gewalttätigen Partner zu trennen, hat sie die Wahl zwischen Gewalt und Armut. So die These der Anwältin Asha Hedayati, die am Mittwoch auf Einladung vom Multikulturellen Forum e. V., Stadt Dortmund und AWO im Kolpinghaus aus ihrem Buch “Die stille Gewalt – Wie der Staat Frauen alleinlässt” las. Unterstützung erhielt sie in dieser Meinung von den Frauen, die mit ihr auf dem Podium saßen und die im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Frauenhaus, in der Frauenberatungsstelle und in der Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO immer wieder genau diesen Zusammenhang feststellen.
Die wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrem Partner nämlich ist für viele Frauen einer der vorrangiggen Gründe, nicht zu gehen. Denn zieht eine Frau sich aus der Beziehung zurück, sieht sie sich mit einem angespannten Wohnungsmarkt konfrontiert, auf dem bezahlbare Wohnungen rar sind. Gleichzeitig schämen sich viele Frauen, sich gerade vor dem Hintergrund sexueller Gewalt Hilfe zu holen. Hier spricht Anwältin Hedayati mit Gisèle Pelicot und fordert, “dass die Scham die Seite wechseln muss”.
“Täter-Opfer-Umkehr”
Vielfach sind es die betroffenen Frauen, die unter Druck gesetzt werden, sich von ihrem gewalttätigen Partner zu trennen. An dieser Stelle wiederum, glaubt ebenfalls nicht nur Hedayati, findet eine “Täter-Opfer-Umkehr” von Seiten der Gesellschaft und staatlicher Institutionen statt. Besonders massiv wird die Bedrängnis, wenn Kinder im Spiel sind. “Du musst die Kinder schützen, du musst jetzt gehen, ansonsten nehmen wir deine Kinder in Obhut”, ist laut Julia Bockrath vom Frauenhaus, was betroffene Frauen nicht selten von Seiten des Jugendamtes zu hören bekämen.
Aber auch zu gehen, rettet weder Frau noch Kind unmittelbar, weiß Bockrath: “Gewalt endet nicht mit der Trennung.” Im Gegenteil neigten vielen Männer vor dem Hintergrund dieses Schrittes erst recht dazu, gewalttätig zu werden – und “Frauenhäuser können die Situation auch nicht verzaubern”.
Dennoch ist eine Mutter gezwungen, den Kontakt zum Kindsvater zu halten, denn: “Er will Umgang”, wie Julia Bockrath schlicht zusammenfasst. “Dass der Vater Rechte hat, das unterschreibe ich auch”, betont die Frauenhaus-Mitarbeiterin, “aber er hat auch Pflichten”. Betroffene Frauen müssen “zum Teil auch unbegleiteten Umgang gewähren”, berichtet Claudia Ebbers. Das hält die Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle für geradezu gefährlich. Im Kontakt zwischen den Eltern würden viele Frauen bedrängt und bedroht. Aber Ebbers geht noch weiter. An diesem Punkt, so ist sie überzeugt, könnten auch Femizide vermieden werden, wenn beispielsweise über längere Zeit eine Begleitperson eingesetzt werde.
“Strukturelle Gewalt vom Staat”
Eine besonders brisante Phase für eine Frau mit zu Gewalt neigendem Partner sieht Anwältin Hedayati in der Schwangerschaft. Indem sich der Fokus der Frau “weg von ihm auf das Kind” richte, komme es bei diesen Männern in vielen Fällen zu einem “Kontrollverlust”. Entscheidet sich eine Frau dann für eine Trennung, ist sie dennoch gezwungen, nach der Geburt Kontakt zum Vater aufzunehmen, schon um ihren bürokratischen Pflichten gerecht zu werden. Laura Steinmann von der Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO spricht in diesem Zusammenhang von einer “strukturellen Gewalt vom Staat”. Wirklich helfen könne sie in diesen Fällen nicht, so die Sozialarbeiterin, weshalb sie vielen von Gewalt betroffenen Frauen rate, bei der Anmeldung ihres Neugeborenen “Vater unbekannt” anzugeben.
Ist ein Trennung vollzogen, ist das Problem also bei weitem nicht gelöst. Und weiterhin werde die Verantwortung im Sinne der “Täter-Opfer-Umkehr” auf die Frau abgewälzt, so Asha Hedayati. Ins Kolpinghaus mitgebracht hatte die Anwältin ein Beispiel einer Mandantin. Diese lebte nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Partner in einer Wohnung mit Blick auf eine Bar, in der er ein und aus ging. Daraufhin wurde sie mit der Frage konfrontiert, warum sie nicht in eine Wohnung ziehe, wo es keine Bars gebe. “Sie, die Betroffene, soll sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen”, fasst Hedayati die Situation zusammen. Auf diese Weise werde der Frau weit mehr genommen als nur der schnelle Zugang zu einem Getränk: “Es geht um das Recht auf Teilhabe am Leben und es geht um nicht weniger als das Recht auf Freiheit.”