In seiner letzten Sitzung am 31. März hatte der Verwaltungsvorstand unter Leitung von OB Ullrich Sierau beschlossen, dass die Stadt Dortmund im Sinne der finanziellen Entlastung der Eltern für den Monat April auf die Erhebung der Elternbeiträge für die drei Betreuungsformen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule verzichtet. Dies gilt auch für Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.
Für Kinder, die vom städtischen Träger FABIDO in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut werden, wurde nun im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses von OB Sierau und dem Finanzausschussvorsitzenden Ulrich Monegel (zugleich CDU-Fraktionsvorsitzender) als Mitglied des Rates entschieden, dass für den Monat April auch auf die Erhebung des Verpflegungsentgelts verzichtet wird.
Auch für Eltern, die in der sogenannten kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen, fallen damit keine Verpflegungskosten an.
Die Erhebung des Verpflegungsentgelts für die Tageseinrichtungen für Kinder wird zwischen Eltern und Träger der Einrichtung geregelt. Daher kann die Stadt diese Entscheidung nur für den städtischen Träger FABIDO treffen und nicht für andere Einrichtungen.

















