Nachdem in der vergangenen Saison die Torlinientechnik, genannt „Hawk Eye“ eingeführt wurde, steht zur kommenden Spielzeit der Bundesliga ein neues technisches Hilfsmittel zur Verfügung, nämlich der Videobeweis. Was steckt dahinter?
Jahrelang hat man sie gehört. Die oft gestellte Frage bei zahlreichen Schiedsrichterentscheidungen, wenn es z. B. um umstrittene Tore, versteckte Fouls oder zweifelhafte Elfmeter ging: „Wo bleibt der Videobeweis? Die Technik ist doch vorhanden, warum wird sie beim Fußball nicht angewandt?“
Jetzt ist der oft geforderte Videobeweis in der ersten Bundesliga angekommen. Unter anderem beim Confed Cup und beim Supercup-Spiel in Dortmund kam er bereits zum Einsatz. Und schon macht sich Kritik breit, denn die Praxis hat gezeigt, dass der Einsatz dieses neuen technischen Hilfsmittels nicht unumstritten ist. Der Spielfluss wird unterbrochen und die neue Technik scheint noch nicht frei von Problemen zu sein.
Wie läuft der Videobeweis genau ab?
Der Video-Assistent, unterstützt von bis zu zwei Supervisors, kann sich strittige, fragwürdige Szenen des Spiels aus bis zu 17 verschiedenen Kamera-Perspektiven ansehen. Kommt er zu dem Schluss, dass seitens des Schiedsrichters eine Fehlentscheidung vorliegt, wird Kontakt mit dem Unparteiischen aufgenommen. Letztlich entscheidet dann allerdings der Schiedsrichter, ob er sein Urteil korrigiert oder bei seiner ursprünglichen Entscheidung bleibt.
Anwendung findet der Videobeweis in folgenden Fällen:
· Torerzielung
· Elfmetersituation
· Platzverweis durch Rote Karte und
· Spielerverwechslung
Ob sich die technische Neuerung durchsetzt, ist noch offen. Denn der Videobeweis wird zunächst nur für ein Jahr in der ersten Bundesliga getestet. Danach werden die Erfahrungen ausgewertet. Erst im März 2018 wird die FIFA entscheiden, ob der Videobeweis ein fester Bestandteil bei Fußballspielen wird.
Es bleibt also abzuwarten, ob sich der Videobeweis trotz der bisherigen Anlaufschwierigkeiten durchsetzen wird, oder ob es demnächst wieder heißen wird: „Keine Diskussionen. Es war eine Tatsachenentscheidung.“