Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 18. Februar in den Stadtteilen Hacheney und Benninghofen wurde am Aktionstag mit einer Sammelmenge von rund 125 Tonnen abgeschlossen.
In geringer Menge wurden erneut Abfälle vorgefunden, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen (Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Reifen). Der Abtransport konnte am Aktionstag erfolgen.
Ermittlungserfolge des EDA
Bei den Kontrollen durch den Ermittlungsdienst Abfall (EDA) fielen am 17. und 18. Februar zahlreiche „Schrotthändler“ auf, die darauf aus waren, für sie werthaltige Gegenstände aus dem bereitgestellten Sperrmüll abzugreifen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Mit Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei wurden zehn „Schrotthändler“ aufgegriffen und Anzeigen geschrieben. Die ermittelten Personen müssen mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Der EDA wird seine intensiven Kontrollen und Beratungen an den kommenden Aktionstagen fortsetzen.
Die nächste Aktion findet am 25. Februar 2023 in den Stadtteilen Holzen und Syburg statt.
Der digitale Abfallkalender (http://www.edg.de/abfallkalender) zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 25. Februar berücksichtigt wird.
Da die Regiewege von den Stadtteilen im Dortmunder Süden zu den im Norden bzw. im Westen liegenden Umlageanlagen sehr weit und damit zeitintensiv sind, kann es trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen dazu kommen, dass die Sammlung nicht am Aktionstag in der zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.
Die EDG bittet alle Anwohner:innen sehr eindringlich, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.
Denn:
- Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
Wie wird kontrolliert?
Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Bei der letzten Sammlungen fanden die Mitarbeitenden des Ermittlungsdienstes Abfall zahlreiche Hinweise auf die Verursacher:innen von nicht korrekten Ablagerungen, die nach Ansprache die Möglichkeit nutzten und ihre Abfälle wieder wegräumten.
Welche Gegenstände werden abgeholt? Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon (0231/9111-111) oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund (Mo-Do, 7 – 17 Uhr, Frei 7 – 16 Uhr. Informationen auch unter http://www.edg.de