Am 1. Januar 2023 beginnt ein neues digitales Zeitalter. Dann hat der ‚gelbe Schein‘ für die Krankschreibungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit endgültig ausgedient und wird durch das digitale Verfahren der elektronischen Krankschreibung (eAU) ersetzt, informiert die AOK NordWest in einer aktuellen Pressemitteilung.
In Westfalen-Lippe seien die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte darauf gut vorbereitet. Innerhalb der letzten sechs Monate habe sich der Anteil der eAUs, die den gesetzlichen Krankenkassen digital übermittelt wurden, mehr als verdoppelt. Lag der Anteil im Juni dieses Jahres noch bei rund 40 Prozent, steige er aktuell auf über 92 Prozent an. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung und zeigt, dass wir im Bereich der Digitalisierung bei den Krankschreibungen einen wichtigen Schritt nach vorn gekommen sind und im neuen Jahr durchstarten können. Und es unterstreicht, wie gefragt und unverzichtbar digitale Lösungen im Gesundheitswesen sind“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.
Mithilfe der eAU können die Krankschreibungen digital von der Praxis direkt an die Krankenkasse des Versicherten gesendet werden. Die Zustellung erfolge per Knopfdruck – schnell und sicher. Erstellungs- und Übermittlungskosten können dadurch deutlich reduziert, mögliche Krankengeldzahlungen noch rascher vorgenommen werden. Außerdem werden die Versicherten durch das neue digitale Verfahren von der Zustellpflicht an die Krankenkasse entbunden, ab 1. Januar 2023 auch von der Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Dann können die Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Bis dahin muss die Krankschreibung jedoch noch in Papierform vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
In einem bundesweiten Pilotprojekt zum Datenaustausch, an dem sich auch die AOK NordWest beteiligt, ist ein zunehmendes Interesse der Arbeitgeber an diesem digitalen Verfahren zu verzeichnen. Im Monat November habe es über 41.000 Abrufe allein bei der AOK NordWest gegeben, im Juli waren es noch rund 10.000 Downloads. „Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in ein neues digitales Zeitalter und sind dafür bestens vorbereitet“, so Ackermann. Ab 1. Januar 2023 hat der ‚gelbe Schein‘ dann offiziell ausgedient. Der Versicherte selbst kann auf Wunsch allerdings immer noch einen weißen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung als Nachweis erhalten.