In Nordrhein-Westfalen haben die Keuchhustenfälle im letzten Jahr einen neuen Tiefstand erreicht. Durch die anhaltende Corona-Pandemie gehen viele Infektionskrankheiten weiter deutlich zurück. So auch die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle.
Insgesamt wurden im letzten Jahr in ganz NRW nur 107 Infektionsfälle gemeldet, in 2020 waren es 475 und in 2019 sogar 1.730 Fälle. In Westfalen-Lippe waren es in 2021 nur 50 Infektionsfälle (2020: 199 Fälle, 2019: 839 Fälle). Diese Entwicklung spiegelt sich auch bundesweit wieder. Auf Bundesebene ist 2021 im Vergleich zum Vor-jahr ein Rückgang von über 79 Prozent zu verzeichnen. Das teilte die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. „Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln sowie die KiTa- und Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn die Ansteckung erfolgt bei Keuchhusten über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.
Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Auch wenn die Zahlen wegen der verstärkten Hand-hygiene, dem Tragen von Masken und den Kontaktbeschränkungen rückläufig sind, raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Ackermann.
Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt im dritten Lebensmonat geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.
Grundimmunisierung bei Kindern liegt in NRW bei 91,5 Prozent
Nach einer aktuellen STIKO-Veröffentlichung liegt die Impfquote für die Grundimmunisierung bei Kindern nach drei Impfstoffdosen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis bis zum Alter von 15 Monaten bundesweit bei 90,2 Prozent, in Westfalen-Lippe bei 91,1 Prozent (Gesamt-NRW: 91,5 Prozent).
Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Schwangeren sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen ist die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.