Die Anzahl der Krankenhausbehandlungen mit der Diagnose Hautkrebs steigen in Nordrhein-Westfalen immer weiter an. So wurden damit im Jahr 2019 insgesamt 26.680 Patienten in Kliniken stationär behandelt. Das sind 4,5 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor (25.540) und sogar 13,7 Prozent mehr (23.463) im Vergleich zum Jahr 2015. Dies teilte die AOK NORDWEST auf Basis aktueller Daten des Statistischen Bundesamtes mit. „Aufgrund dieser unvermindert hohen Zahlen raten wir, unbedingt die kostenfreien Angebote der gesetzlichen Krankenkassen zur Hautkrebs-Früherkennung zu nutzen. Denn Hautkrebs ist fast immer heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird“, sagt AOK-Vorstandschef Tom Ackermann.
Durch das Hautkrebs-Screening ist es möglich, bereits Frühstadien von Hautkrebs zu erkennen. Das ist umso wichtiger, da Hautkrebs zunächst keine Beschwerden verursacht. Doch das kostenfreie Screening wird nur wenig genutzt: Lediglich 15,1 Prozent der AOK-Versicherten in Westfalen-Lippe nutzten 2019 dieses Angebot. Der Anteil der Frauen lag mit 54,7 Prozent höher als der der Männer (45,3 Prozent). Durch die Corona-Pandemie hat sich die Inanspruchnahme weiter verringert. So nutzten im ersten Halbjahr 2020 nur 5,9 Prozent der AOK-Versicherten in Westfalen-Lippe das Angebot, im ersten Halbjahr 2019 waren es 8,8 Prozent.
Das Hautkrebs-Screening ist eine rein visuelle Untersuchung der gesamten Haut. Der Arzt sucht dabei den Körper von Kopf bis Fuß auf verdächtige Pigmentmerkmale ab wie zum Beispiel Muttermale, Leberflecken oder Altersflecken. Da die Haut so gut zugänglich ist wie kein anderes menschliches Organ, sind die verschiedenen Krebsarten bereits im Frühstadium gut zu finden. Die gefährlichste Hautkrebsart ist der schwarze Hautkrebs (Malignes Melanom). Aber auch die hellen Hautkrebsarten (Basalzellkarzinom und Stachelzellkarzinom) sollten möglichst frühzeitig behandelt werden, denn dann ist die Krankheit fast vollständig heilbar.
„Es ist wichtig, die Chance der frühen Diagnostik zu nutzen“, rät AOK-Chef Ackermann. Das Hautkrebs-Screening übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre für ihre Versicherten vom 35. Geburtstag an.