Münster (lwl). Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen bekommen kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dies sei eine „erhebliche Benachteiligung“, zumal Menschen mit Behinderungen immer älter würden und damit auch häufiger pflegebedürftig seien, so die Abgeordneten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster.
In einer Resolution forderten die Mitglieder der LWL-Landschaftsversammlung, den monatlichen Höchstbetrag an Pflegeleistungen für Wohnheimbewohner:innen von 266 Euro monatlich abzuschaffen. „Menschen mit Behinderung sind wie Menschen ohne Behinderung in der Pflegeversicherung versichert und zahlen Beiträge. Diesen Menschen werden Leistungen vorenthalten.“ Die entsprechende Regelung im Bundessozialgesetz sei verfassungswidrig.
Hintergrund
Für Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, gilt eine gesetzliche Sonderregelung nach dem Bundessozialgesetzbuch XI, Paragraf 43a. Danach bekommen diese pflegebedürftigen Heimbewohner:innen höchstens 266 Euro monatlich von der Pflegeversicherung, also nicht die üblichen Leistungen für ambulante oder stationäre Pflege. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er Jahren sollten so die Kosten für die Pflegeversicherung niedriger gehalten werden. „Diese Regelung ist heute mit dem neuen Bundesteilhabegesetz, wonach sich Hilfen für behinderten Menschen nur an ihrem Bedarf ausrichten dürfen, nicht vereinbar“, heißt es in der Resolution.
In Deutschland leben rund 141.000 Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 in Behinderten-Wohneinrichtungen, sogenannten besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. In Westfalen-Lippe sind es etwa 14.000 Menschen. Würde die Pflegeversicherung ebenso zahlen wie bei Nichtbehinderten, wäre der LWL als Träger der Eingliederungshilfe nach Schätzungen um 150 Millionen Euro jährlich entlastet.