Die Großkokerei Hansa gleicht einer geplanten Stadt. Hier merken Besucher*innen schnell, dass sich ein kluger Kopf Gedanken gemacht hat, denn die Gebäude sind entsprechend der Produktionsschritte logisch anlegt.
Interessierte haben am Wochenende bei Führungen der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur Gelegenheit, sich auf die Spuren von Hellmuth von Stegmann und Stein, dem Architekten der Kokerei, zu begeben.
Der damalige Baudirektor hatte sich die Konzeption der Kokerei erdacht, die 1927/28 in die Realität umgesetzt wurde. Heute ist dieses bedeutende Industriedenkmal-Ensemble in einem nahezu authentischen Zustand zu bestaunen. Die Gebäude und Anlagen sind klar in zwei Sparten gegliedert: es gibt eine schwarze Seite, die für die Verarbeitung rund um Kohle und Koks steht und eine weiße Seite. Hier liegen die Anlagen für die Gewinnung von Kohlewertstoffen und die Aufarbeitung des Kokereigases. Von Stegmann und Stein wählte eine sachlich-funktionale Architektur aus tiefrotem Ziegel-Mauerwerk, wie es in der damaligen Zeit gerne für Funktionsbauten verwendet wurde. Dennoch bestechen die Hallen durch ihre Leichtigkeit.
Neben dem Themenbereich Architektur widmen sich die Führungen auch Aspekten der Koksproduktion, der Geschichte des Denkmals sowie dem Leben mit Koks für die Kumpel auf Hansa.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag, 10 bis 16 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Führungen:
Samstag (30.10.), Sonntag (31.10.) und Montag (1.11., Allerheiligen) stündlich Kurzführungen (45 Minuten); eine Anmeldung ist nicht erforderlich (letzte Führung startet um 15 Uhr)
Kosten: 5,00 Euro
Adresse: Kokerei Hansa, Emscherallee 11, 44369 Dortmund
Weitere Informationen unter http://www.industriedenkmal-stiftung.de
Hinweise zur Coronasituation:
- Für den Besuch an den Standorten der Industriedenkmalstiftung gilt die 3-G-Regelung (geimpft, getestet, genesen):
- Bei Besuch und bei Führungen ist der Zutritt nur nach Vorzeigen eines entsprechenden Dokuments zulässig.
- Ein Negativtest darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Bei Vorschulkindern und Schülern (bis 18 Jahren) ist kein Nachweis nötig.
- Zutritt nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (innerhalb der Gebäude). Dies gilt nicht bei Vorlage eines Attests sowie für Kinder unter 6 Jahren.
- Die AHA-Regeln sind einzuhalten (Abstand, Hygiene, Maske).