Mit Blick auf die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, die am 15. April 2023 ausläuft, hat der Krisenstab der Stadt Dortmund unter Leitung von Oberbürgermeister Thomas Westphal folgende Beschlüsse zu den aktuellen Energiesparmaßnahmen gefasst:
- Gemeinschaftsflächen nach Auslaufen der EnSikuMaV werden nicht weiterhin beheizt
- Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude sowie die Beleuchtung von Denkmälern und Werbeanlagen nach Auslaufen der EnSikuMaV werden wieder eingeschaltet
- Die Wassertemperaturen in den städtischen Hallenbädern ab dem 1.4.2023 auf 26 °C in den Schwimmerbecken sowie auf 30 °C in den Nichtschwimmerbecken anzuheben sowie den privaten Badbetreibern zu empfehlen, entsprechend zu verfahren
- Die Absenkung der Temperatur in den Sporthallen zum 1.4.2023 aufzuheben und bis zum Ende der Heizperiode eine Beheizung auf 17 °C Raumtemperatur vorzunehmen
- Bei den maschinellen Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) die Reduzierung des Frischluftanteils in Verbindung mit einem gesteigerten Umluftanteil beizubehalten
- Bei der Straßenbeleuchtung die Ausdehnung der Nachtabsenkung um eine Stunde sowie die Reduzierung der Brenndauer um 1/2 Stunde beizubehalten.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur bewertet die Gasversorgung in Deutschland als stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Eine Gasmangellage im vergangenen Winter konnte verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch ein sparsamer Gasverbrauch wichtig (www.dortmundmachts.de).
Vor diesem Hintergrund wird die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen(EnSikuMaV), die zunächst bis zum 28.02 2023 befristet war, dann bis zum 15.04.2023 verlängert wurde, auslaufen. Das bedeutet für die Stadt Dortmund, dass sämtliche Maßnahmen, die auf Basis dieser Verordnung ergriffen wurden, nicht mehr fortgeführt werden müssen. Gleichwohl steht es der Stadt Dortmund frei, die Maßnahmen mit dem Ziel weiterer Energieeinsparungen aufrecht zu erhalten, sofern nicht andere gesetzliche Vorgaben oder rechtliche Rahmenbedingungen greifen.
Dies ist der Fall für die Absenkung der Raumtemperaturen. Nach Auslaufen der EnSikuMaV greift hier wieder die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), so dass die Raumtemperaturen auf 20 °C in Büroräumen sowie die weiteren in der ASR genannten, nach Arbeitsschwere und Körperhaltung abgestuften Temperaturen angehoben werden müssen. Hier besteht kein Entscheidungsspielraum.
Die Begründungen im Einzelnen
Zu 1.: Auch nach Auslaufen der EnSikuMaV sollen Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser) weiterhin nicht beheizt werden. Diese Maßnahme bewirkt keine spürbaren Einschränkungen für die Nutzer*innen der städtischen Gebäude. Auch aus gebäudetechnische Sicht ist eine Beheizung nicht erforderlich. Bei einem Verbrauchseinsparpotenzial von ca. 0,8 GWh/a soll diese Maßnahme daher dauerhaft aufrechterhalten werden.
Zu 2.: Die Abschaltung der Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude, Werbeanlagen und Denkmälern ist eine Maßnahme der EnSikuMaV, die nach dem 15.04.2023 nicht fortgeführt werden muss. Durch die Wiedereinschaltung der Beleuchtung, durch die die Inszenierung städtischer Bauwerke wieder möglich ist, soll die Aufenthaltsqualität in der Stadt gesteigert werden. Auch das durch die Maßnahme punktuell eingeschränkte subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger*innen kann durch die Wiedereinschaltung gestärkt werden.
Zu 3.: Die Wassertemperaturen in den Städtischen Hallenbädern sind aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes im August 2022 um 2 °C auf 24 °C in den Schwimmerbecken sowie um 1 °C auf 29 °C in den Nichtschwimmerbecken abgesenkt worden. Bislang hat die Stadt Dortmund in ihrer Abwägung das Erfordernis der Verbrauchseinsparungen höher bewertet als die mit den Temperaturabsenkungen verbundenen Einschränkungen für die Schwimmer*innen. Hier ist nun eine Neubewertung geboten: Zum einen hat sich die Energieversorgungslage entspannt, zum anderen speist sich mit steigenden Außentemperaturen die Fernwärme, mit der die städtischen Bäder (Süd- und Nordbad) beheizt werden, zunehmend aus der Abwärme der DGW; die erforderliche zusätzliche Einspeisung von Gas nimmt in gleichem Maße ab. Ab mittleren Außentemperaturen zwischen 12 °C und 14 °C reicht die Abwärmekapazität zur Fernwärmeversorgung aus, so dass bei einer Leistungserhöhung keine Gasmengen mehr eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund soll die Temperatur in den Städtischen Bädern wieder angehoben werden, auf 26 °C in den Schwimmerbecken und 30 °C in den Nichtschwimmerbecken. Dies soll zum 01.04.2023 erfolgen.
Zu 4.: Empfehlungen für den Schulsport sowie die DIN 18032-1 betrachten eine Raumtemperatur von mindestens 17 °C in Sporthallen als ausreichend. Aufgrund der Entspannung der Energieversorgungslage soll die Temperatur ab dem 1.4. bis zum Ende der Heizperiode am 30.04.2023 auf dieses Niveau eingestellt werden.
Zu 5.: Die aktuelle Einstellung der maschinellen Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) bzgl. Frischluft- und Umluftanteilen entspricht dem Regelbetrieb vor der Corona-Krise. Dieser soll beibehalten werden, da Infektionsschutzmaßnahmen derzeit nicht erforderlich sind.
Zu 6:. Die Ausdehnung der Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung um eine Stunde sowie die Reduzierung der Brenndauer um 1/2 Stunde soll beibehalten werden. Es gab keinerlei Beschwerdelagen o. ä. aufgrund dieser Maßnahme. Mit dem Ziel eines effizienten Energieeinsatzes sollen die Möglichkeiten, die aufgrund Erneuerung der Straßenbeleuchtung und deren Steuerung bestehen, ausgeschöpft werden.