Das Gesundheitsamt informiert:
Die Regeln zur Quarantäne haben sich im Januar 2022 geändert. Wenn Sie wegen Corona in Quarantäne müssen, werden Sie nun nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen. Sie müssen stattdessen selbst darauf achten, sich an alle Regeln zu halten.
Wann muss ich in Quarantäne?
- Sie müssen in Quarantäne, wenn Ihr Coronatest positiv ist oder wenn bei Ihnen im Haushalt jemand lebt, dessen Coronatest positiv ist. Dann dürfen Sie Ihre Wohnung nicht mehr verlassen und auch keinen Besuch bekommen.
- Es ist egal, ob dies ein PCR-Test oder Schnelltest ist: Bei einem positiven Ergebnis müssen Sie und Ihre Haushaltsangehörigen in Quarantäne gehen. Bei einem positiven Schnelltest dürfen Sie aber noch einen zweiten Test durchführen lassen, um das Ergebnis zu überprüfen. Wenn der zweite Test negativ ist, müssen Sie nicht in Quarantäne bleiben. Wenn der zweite Test positiv ist, haben Sie Corona und müssen in Quarantäne.
- Die Quarantäne müssen Sie selbst beginnen. Sie werden nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen. Das Gesundheitsamt erfährt von dem positiven Test direkt vom Labor oder von der Teststelle. Wenn Sie sich nicht an die Quarantäne halten, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bekommen.
- Für Ihren Arbeitgeber gibt es vom Gesundheitsamt keine Bescheinigung über die Quarantäne. Dafür reicht das positive Testergebnis.
Wie lange dauert die Quarantäne?
- Die Quarantäne dauert 10 Tage.
- Nach 7 Tagen können Sie die Quarantäne verkürzen, wenn Sie einen Schnelltest an einer Teststelle machen. Für den Test dürfen Sie das Haus kurz verlassen. Tragen Sie aber bitte dann eine FFP2-Maske.
- Wenn der Schnelltest an der Teststelle negativ ist, können Sie die Quarantäne beenden.
- Wichtig: Wenn Sie in Quarantäne sind, weil Sie selbst positiv getestet wurden, können Sie nur dann die Quarantäne verkürzen, wenn Sie seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr haben (z. B. Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber).
- Kinder, die zur Schule oder in den Kindergarten gehen, dürfen schon nach 5 Tagen mit einem negativen Test die Quarantäne verkürzen, wenn sie selbst nicht positiv getestet sind.
- Wenn Sie in einer Pflegeeinrichtung, in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung arbeiten und positiv getestet sind, müssen Sie zum Verkürzen der Quarantäne auf 7 Tage zum PCR-Test gehen.
- Das Testergebnis, mit dem Sie Ihre Quarantäne verkürzen, müssen Sie 4 Wochen lang aufbewahren. Es kann sein, dass das Gesundheitsamt Sie danach fragt.
Gibt es Ausnahmen von der Quarantäne?
Für positiv getestete Personen gibt es keine Ausnahmen: Sie müssen immer in Quarantäne gehen und mindestens 7 Tage, oft auch 10 Tage in Quarantäne bleiben.
Personen, die selbst nicht positiv getestet sind, zum Beispiel die Haushaltsangehörigen, müssen nicht in Quarantäne, wenn:
- sie dreimal gegen Corona geimpft wurden oder
- sie schon einmal selbst Corona hatten und außerdem geimpft wurden oder
- sie vor mindestens 28 und höchstens 90 Tagen selbst Corona hatten oder
- sie vor mindestens 15, aber höchstens 90 Tagen ihre zweite Coronaimpfung erhalten haben.
Wie beweise ich, dass ich „genesen“ bin?
Sie gelten 28 bis 90 Tage nach Ihrer Infektion (Datum des Tests) als „genesen“. Sie beweisen das mit Ihrem Testergebnis. Das erhalten Sie bei der Teststelle oder beim Arzt. Das Gesundheitsamt stellt Ihnen keine Bescheinigung über Ihr Testergebnis aus. Ihre Testergebnisse sollten Sie daher immer gut aufbewahren.