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Home Dortmund

Kurz vor der Bundestagswahl: Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Briefwahl

von Wir in Dortmund (SK)
vor 11 Monaten
in Dortmund
Lesezeit: 3 Minuten
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(Symbolfoto: pixabay)

(Symbolfoto: pixabay)

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In knapp einer Woche ist Bundestagswahl. Rund 400.000 Dortmunder Wahlberechtigte sind am 23. Februar aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Stadt Dortmund beantwortet wichtige Fragen zur Briefwahl.

Bislang wurden rund 125.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt (Stand 13. Februar). Nach Auskunft der Deutschen Post sind bereits 80 Prozent der Sendungen zugestellt worden. Die restlichen 26.000 Sendungen werden am Freitag, 14. Februar, bei den Bürger*innen sein.

Nun ist es wichtig, dass die Briefwahlunterlagen ausgefüllt auch rechtzeitig wieder bei der Stadt Dortmund ankommen. Das Kommunale Wahlbüro weist daher für die letzte Woche vor der Bundestagswahl darauf hin, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückgesendet werden sollten, sodass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadt Dortmund eingehen. Dabei sollten die Wahlberechtigten die Postlaufzeiten berücksichtigen.

Die Briefwahlunterlagen können innerhalb Deutschlands portofrei zurückgesendet werden. In die Hausbriefkästen am Stadthaus, Südwall 2-4, und am Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, können die Briefwahlunterlagen ebenfalls eingeworfen werden. Diese beiden Hausbriefkästen werden auch am Wahlwochenende regelmäßig und zuletzt am Wahlsonntag um 18 Uhr geleert.

Was muss ich bei der Briefwahl beachten?
Wer für die Bundestagswahl die Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur noch mit dem Wahlschein wählen, der sich in den Briefwahlunterlagen befindet. Sobald die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, bestehen nur noch zwei Möglichkeiten zu wählen: entweder per Briefwahl oder unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments im zuständigen Wahllokal.

Die Wahlberechtigten sollten bei der Briefwahl unbedingt die Postwege beachten. Denn die Unterlagen müssen einerseits zu den Wähler*innen und andererseits von den Wähler*innen ausgefüllt zurück an das Kommunale Wahlbüro gesendet werden. Eine Ausnahme ist die Direktausstellung der Briefwahlunterlagen im Kommunalen Wahlbüro. Antragsteller*innen erhalten hier sofort die Briefwahlunterlagen und können auch direkt vor Ort wählen.

Wann öffnet das Kommunale Wahlbüro in der Wahlwoche?
Das Kommunale Wahlbüro ist für Briefwahlanträge ab dem 15. Februar wie folgt geöffnet:

  • Samstag: 9 bis 13 Uhr
  • Montag, Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 15 Uhr

Für Briefwahlanträge muss ein Personalausweis vorgezeigt werden. Wer für andere Personen die Briefwahlunterlagen abholen will, benötigt eine Vollmacht. Diese steht zum Beispiel auf der Wahlbenachrichtigung der Person, für die man die Briefwahlunterlagen abholt.

Was kann ich tun, wenn ich die Briefwahlunterlagen beantragt habe, aber nicht rechtzeitig erhalten werde?
Wer die Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten hat oder sie aller Voraussicht nach nicht mehr erhalten wird, sollte sich beim Kommunalen Wahlbüro unter Tel. 0231 50-10931 nach dem aktuellen Stand erkundigen.

Bis zum Samstag vor der Wahl, 22. Februar, 12 Uhr, können noch Ersatzbriefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dabei müssen die Betroffenen eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass sie die Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben. Diese Ersatzausstellung ist nur im Kommunalen Wahlbüro möglich.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

  • Der Antrag auf Briefwahlunterlagen sollte früh genug gestellt werden, damit die Wahlbriefe – unter Berücksichtigung der Postwege – rechtzeitig zum Wahltag beim Kommunalen Wahlbüro ankommen.
  • Ab dem 19. Februar wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Kommunalen Wahlbüro zu beantragen. Aus diesem Grund besteht auch nur bis zum 19. Februar die Möglichkeit, den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.
  • Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar, 15 Uhr, persönlich beantragt werden. Dafür ist das Kommunale Wahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 15 Uhr geöffnet.
  • Nach dem 21. Februar können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest über die am Wahlwochenende aufgetretene Erkrankung nachweisen kann. Betroffene können sich in diesen Fällen an das Kommunale Wahlbüro unter Tel.: 0231 50-10931 wenden.

 

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