Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat auf seiner heutigen Sitzung die Empfehlung ausgesprochen, die Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund für Fachärzt*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes grundsätzlich weiter anzuwenden.
Sowohl neu einzustellende Fachärzt*innen als auch die Bestandsärzt*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt erhalten weiterhin für den Zeitraum der Anwendbarkeit der o.g. Richtlinie – derzeit bis zum 31.12.2022 – die Fachkräftezulage in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung).
Die Arbeitsmarktlage hinsichtlich der Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist weiterhin angespannt. Insbesondere für den Bereich der Ärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitswesen können Bedarfe nur schwerlich gedeckt werden, da öffentliche Arbeitgeber in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft stehen. Durch die tariflichen Gehaltsstrukturen verlieren die öffentlichen Arbeitgeber sehr an Attraktivität gegenüber der privaten Wirtschaft mit der Folge, dass dringend notwendiges Fachpersonal nicht gefunden und die Planstellen nicht oder nur in langwierigen Verfahren besetzt werden können.
Die besondere Bedeutung und auch Belastung der Ärzt*innen im Rahmen der Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die entsprechenden Aufgaben nur adäquat wahrgenommen werden können, sofern entsprechende Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Da eine positive Entwicklung der Arbeitsmarktlage zur Gewinnung von Fachärzt*innen für das Öffentliche Gesundheitswesen nicht erkennbar ist, wird die Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage weiter ausgeschöpft.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsvorstand empfohlen, die Fachkräftezulage für Ärzt*innen in Leitungsfunktionen (ärztliche Teamleitung und Bereichsleitung) finanziell zu erhöhen. Die Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sieht eine Zulagengewährung bis zu 1000 Euro vor. Dieser Rahmen wurde seitens der Stadt Dortmund bislang nicht ausgeschöpft.
Es ergibt sich die Notwendigkeit, ärztlichem Personal in Führungsfunktionen einen besonderen Anreiz zu bieten. Ein Anpassungsbedarf wird auf der Ebene der ärztlichen Team- und Bereichsleitungen gesehen.
Fachärzt*innen sind in der Entgeltgruppe 15 TVöD eingruppiert. Dies stellt bereits die höchstmögliche Eingruppierung im Rahmen des Tarifgefüges dar. Die Führungsstellen beinhalten die gleiche Bewertung. Ein Anreiz, für das gleiche Entgelt zusätzlich die Verantwortung einer Führungskraft zu übernehmen und den Organisationsbereich zu verantworten, ist in keiner Weise gegeben. Dementsprechend ist es schwierig, für die Übertragung von Führungsfunktionen, fachlich versierte Kolleg*innen zu gewinnen.
Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes aufrechterhalten zu können und das vorhandene ärztliche Personal zu binden, soll die Fachkräftezulage für diesen Personalbereich ab dem 01.01.2022 wie folgt finanziell angehoben werden:
- ärztliche Teamleitungen erhalten die Fachkräftezulage in Höhe von 750,00 Euro (statt 500,08 Euro)
- ärztliche Bereichsleitungen erhalten die Fachkräftezulage in Höhe von 1.000,00 Euro (statt 500,08 Euro).
Betroffen von dieser Regelung sind zurzeit sieben tariflich beschäftigte Ärzt*innen. Nach aktuell vorliegenden Informationen befasst sich die VKA derzeit mit einer möglichen Verlängerung der Fachkräfterichtlinie. Angestrebt wird die Anwendbarkeit für einen längeren Zeitraum. Die Vorlage wird nun an die politischen Gremien weitergeleitet.