Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat sich auf seiner heutigen Sitzung mit der Maskenpflicht in den Räumen und bei Veranstaltungen der Stadt Dortmund beschäftigt. Sie war auch nach dem 2. April noch für Kunden*innen der Verwaltung und Besucher*innen von städtischen Veranstaltungen gültig.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Corona-Lage entfällt die Pflicht eine Maske zu tragen – und zwar ab dem kommenden Montag, 2. Mai.
Die Stadt Dortmund spricht aber weiterhin für Kunden*innen und Besucher*innen die Empfehlung aus, die Maske bei Besuchen von städtischen Veranstaltungen oder beim Nutzen kommunaler Dienstleistungen vor Ort zu tragen.