Unabhängig von der sinkenden Inzidenz hat die Stadt Dortmund die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Zentren und auf Wegeflächen in Parks bis mindestens 21. Juni verlängert.
Die in Dortmund gelten Regelungen zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bleiben also bestehen. „Wir werden die Lage vor dem Ablauf der Allgemeinverfügung noch einmal evaluieren und entscheiden, in welchen Bereichen die Maskenpflicht gegebenenfalls verlängert wird“, so Rechtsdezernent Norbert Dahmen.