Mit der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund (als Ergänzung der aktuellen CoronaSchVo des Landes NRW) gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Grünanlagen mit Blick auf Ostern nicht mehr nur samstags und sonntags, sondern nun auch feiertags.
Auf den Wegeflächen der nachfolgend benannten Grün- und Erholungsanlagen ist samstags, sonntags und feiertags eine Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Alltagsmaske, Schal, Tuch, OP-Maske) in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr zu tragen:
- am Phoenix See,
- im Westpark,
- Fredenbaumpark,
- Rombergpark,
- Hoeschpark und
- im Revierpark Wischlingen
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt ausdrücklich nicht
- für Kinder bis zum Schuleintritt und
- Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.
- Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt außerdem nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- und Rollerfahrende.
Kontrollen auch an beliebten Ausflugszielen
An allen Tagen der Osterzeit werden der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und der Außendienst der „Taskforce Corona“ im Stadtgebiet unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln, die in Allgemeinverfügung und CoronaSchVo aufgeführt sind, zu kontrollieren. Am Phoenix See, im Westpark und auch im Rombergpark werden an allen Tagen zudem Sicherheitsdienste ihre Runden drehen.