In diesen Wochen gehen beim Mieterverein viele Anfragen von Mietenden ein, die eines gemeinsam haben: Sie alle haben eine Mieterhöhung von Vonovia erhalten, die Zuschläge für Details in der Ausstattung ihrer Wohnungen enthalten. Laut Mieterverein weicht die Wohnungsgesellschaft damit vom Mietspiegel ab, der zwar Zuschläge vorsieht, aber nur teilweise für die Merkmale, auf die sich Vonovia beruft.
Zuschläge neu im Mietspiegel
Als “Mercedes unter den Mietspiegeln” bezeichnet Martin Grebe vom Mieterverein den Dortmunder Mietspiegel und auch Vonovia betrachtet ihn laut Sprecherin Christina Jordan als “die beste Richtschnur für die Berechnung von Mieten”. Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Mietspiegel und es liegt in der Natur der Sache, dass Vermieter:innen nun Mieterhöhungen an ihre Mietenden kommunizieren. So auch Vonovia und “ein Teil der Mieterhöhung wird ja berechtigt sein”, räumt Grebes Kollege Tobias Scholz ein. Die Durchschnittsmieten in Dortmund sind laut Mietspiegel gestiegen, was eine Anpassung der Mietverträge zur Folge hat.
Erstmalig berücksichtigt der Mietspiegel jedoch auch Zuschläge und Abschläge für die betreffende Wohnlage und Ausstattungsmerkmale einer Wohnung. Ein Beispiel stellen hier elektrische Rollos dar. Im Fall ihrer Westerfilder Mieterin Monika Hohmann hat Vonovia dieses Kriterium auf handbetriebene Rollos ausgeweitet. Während Markus Roeser vom Mieterverein diesen und ähnliche Fälle als “eine neue Kreativität der Vonovia im Bereich der Mieterhöhungen” bezeichnet, sieht Vonovia hierin ein gerechtfertigtes Vorgehen. Auf Anfrage schreibt Vonovia-Sprecherin Jordan: “Es kommt (…) auch vor, dass Mieterinnen und Mieter für ein Merkmal viele Jahre keine Zuschläge zahlen mussten. Damit ist der Zuschlag aber nicht falsch.”
Wer an dieser Stelle im Recht ist, bildet der Mietspiegel allein nicht ab und müsste im Extremfall vor Gericht geklärt werden. “Dementsprechend kann ich das als Vermieter versuchen, weiß aber nicht, wo ich lande”, so Martin Grebe. Große Sorgen scheint Vonovia sich aber nicht zu machen. “Als Grundlage für diese Mietanpassungen haben wir den neuen Mietspiegel für Dortmund herangezogen. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben”, schreibt Sprecherin Jordan.
Ausgang offen
Nun liegt es in der Hand der Mietenden, wie diese Auseinandersetzung weiter verläuft. Denn wer eine Mieterhöhung erhält, muss dieser aktiv zustimmen – angemessen, was die Anpassungen an die Durchschnittsmieten betrifft, finden die Vertreter des Mietervereins. In Bezug auf die Zuschläge raten sie jedoch zum Widerspruch und dazu, sich “im Zweifel verklagen (zu) lassen”.
Vonovia scheint aber weniger auf einen Gerichtsstreit aus zu sein und eher auf Deeskalation zu setzen. “Bei individuellen Themen bitten wir unsere Mieter, Kontakt mit Vonovia aufzunehmen”, so Sprecherin Jordan. Monika Hohmann, die auf der Abrechnung der Vonovia nicht nur Zuschläge für ihre Rollos, sondern auch für eine nicht vorhandene offene Küche und ein barrierefrei renoviertes Bad gefunden hat, dessen Umbau jedoch die Pflegekasse finanziert hat, hat das bereits getan und eine Korrektur ihrer Mietanpassung gefordert. Sie traf auf offene Ohren: “Sie waren sehr zugänglich und haben mir zugehört.” Gelöst ist Hohmanns Problem dennoch bislang nicht und “dieses Mal wird es von meiner Seite kein Einlenken geben”. Aktuell ist dies also eine Geschichte mit offenem Ende.