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Home Dortmund

Onlinezugangsgesetz: Stadt ist trotz schwieriger Rahmenbedingungen gut aufgestellt

von Wir in Dortmund (SK)
vor 1 Jahr
in Dortmund
Lesezeit: 3 Minuten
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Symbolfoto: pixabay

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Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch als Online-Antrag über Verwaltungsportale anzubieten. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist die Stadt Dortmund gut aufgestellt.

Insgesamt wurden bundesweit 599 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzer*innenperspektive von Bürger*innen sowie Unternehmen.

Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden OZG-Leistungen, die Bürger*innen und Unternehmen in Anspruch nehmen. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.

OZG bei der Stadtverwaltung Dortmund
Von den 599 OZG-Leistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen wurden 173 OZG-Leistungen für die Stadtverwaltung Dortmund vom Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN) identifiziert. Jede der 173 OZG-Leistungen wie z. B. Personalausweis oder Führerschein, besteht dabei aus mehreren Tätigkeiten, die die Behörde gegenüber dem*der Bürger*in erbringt (z.B. Erstantrag, Ausstellung, Ersatz, Ummeldung, Abmeldung).

Die OZG-Leistung beantwortet die Frage „Worum geht es?“ (z. B. Führerschein), während die Tätigkeit die Frage „Was tut die Verwaltung“ (z. B. Erstantrag) beantwortet. Diese einzelnen Tätigkeiten werden in dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa) in einem einheitlichen, vollständigen und umfassenden Verzeichnis aufgeführt.

Insgesamt ergeben sich für Dortmund 2.178 unterschiedliche Tätigkeiten (LeiKa), die durch das städt. Serviceportal Bürger*innen und Unternehmen digitalisiert bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung zu stellen sind.

Umsetzungsstand bei der Stadt Dortmund
Aktuell können in Dortmund 27 von den insgesamt 173 umzusetzenden OZG-Leistungen (rd. 14 Prozent) mit 185 Tätigkeiten online genutzt werden. Weitere 30 Tätigkeiten werden aktuell umgesetzt und ca. 50 Tätigkeiten sind in der Planung.

In den aktuellen Planungen der Projektgruppe zur Umsetzung des OZG ist eine Beteiligung der Bürger*innen ab Januar 2022 vorgesehen. Dann sollen einzelne digitale Leistungen für Praxistests zur Verfügung gestellt werden.

Beispiel Hundesteuer
Die Hundesteuersatzung wird von der Stadtverwaltung Dortmund selbst erlassen. Die entsprechenden Steuersätze legt die Stadt Dortmund fest.

Der*die Hundehalter*in ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Dortmund anzumelden. Bei Zuzug des*der Hundehalter*in muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.

Zwischen den folgenden Tätigkeiten (LeiKa) können die Bürger*innen wählen:

  • Erstanmeldung eines Hundes
  • Umzug innerhalb der Stadt Dortmund
  • Zuzug nach Dortmund
  • Abmeldung eines Hundes

Neben der Hundesteuer wurden zuletzt beispielsweise die folgenden Leistungen zur digitalen Nutzung freigegeben: Wohngeldantrag, Gaststätten- und Gewerbeerlaubnis, Aufenthaltsanzeige nach Brexit und Bauakteneinsicht.

Zeitplan für Kommunen nicht einhaltbar
„Die Stadt Dortmund hat hinsichtlich der Digitalisierung ihrer Dienstleistungen für die Bürger*innen unbestritten Aufholbedarf. Das OZG beschreibt das richtige Ziel, bundesweit Dienstleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zukünftig digital anzubieten. Insbesondere die Kommunen stehen dabei aber vor immensen bis unlösbaren Herausforderungen bis Ende 2022. Im föderalistischen System ganz am Ende stehend fehlt es den Kommunen aber an notwendigen Personal- und Finanzressourcen zur Umsetzung des OZG. Angekündigte Musterleistungen (‚Einer-für-alle-Leistung‘) stehen nur in geringem Umfang zur Verfügung oder sind vor Ort nicht anwendbar. Der Zeitplan ist für die Kommunen nicht einzuhalten. In Dortmund ist die Umsetzung des OZG zu Recht ein wichtiger Baustein im vom Rat der Stadt beschlossenen Memorandum zur Digitalisierung. Die Stadt Dortmund kann schon einige gute Erfolge bei der Umsetzung des OZG in Dortmund erkennen, wünscht sich aber dringend mehr Unterstützung von Bund und Land sowie eine ganzheitliche Strategie für alle Kommunen“, bilanziert Digitalisierungsdezernent Stadtrat Christian Uhr den Sachstand zur Umsetzung des OZG in Dortmund.

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