In einer Pressemitteilung äußert sich die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna (SGF) zur aktuellen Situation:
„Mit Antrag vom 27. Juli 2020 hatte die SGF um Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufhängen ihrer Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum gestellt. Nach mehrmaligen Nachfragen liegt nunmehr der formale Ablehnungsbescheid der Stadt Dortmund mit Mail vom 12. August 2020 vor.
Als Ablehnungsgründe werden im Wesentlichen genannt:
- Lediglich den zur Kommunalwahl antretenden Parteien sei eine Plakatierung im öffentlichen Raum erlaubt.
- Es wird unterstellt, dass durch die SGF-Plakate der Gemeingebrauch der öffentlichen Wegeflächen beeinträchtigt wird.
- Es wird behauptet, dass fest installierte Werbeträger (Lichtfasssäulen, rollierende Wechselplakate etc.) keine Sondernutzung und somit mit unserem Anliegen nicht vergleichbar seien.
- Es wird auf die Möglichkeit der Anmietung von Werbeflächen verwiesen.
- Das Stadtgebiet ist vor einer Verschandlung und Verschmutzung durch Plakatierung zu bewahren.
Hierzu erlauben wir uns folgende Stellungnahme:
Getreu dem Motto ‚Das hat es bisher in Dortmund nicht gegeben und das wird auch künftig so sein‘ soll der Schutzgemeinschaft Fluglärm die Möglichkeit genommen werden, sich aktiv im Wahlkampf einzubringen. Während einerseits den Parteien keine Beschränkungen zur Anzahl der aufgehängten Plakate vorgegeben werden, gilt es anderseits das Stadtgebiet vor einer Verschandelung und Verschmutzung durch SGF-Plakate zu bewahren, so die Stadt in ihrer Begründung.
Ebenso durchsichtig ist die Behauptung, wonach fest installierte Werbeträger keine vergleichbaren Sondernutzungen darstellen bzw. den Gemeingebrauch der öffentlichen Wegeflächen nicht beeinträchtigen. Wir halten es mit dem Recht auf eine ungehinderte freie Meinungsäußerung nicht vereinbar, wenn die Stadt Dortmund im öffentlichen Straßenraum zwar kommerzielle Werbung auf Plakatträger, Litfaßsäulen etc. zulässt, den Parteien den Straßenraum für die Straßenwerbung uneingeschränkt überlässt, uns aber die Möglichkeit das Anliegen vieler durch Fluglärm betroffener Anwohner zu plakatieren, nicht zubilligen will.
Erfahrungsgemäß ist mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in 8 bis 10 Tagen zu rechnen. Wir beabsichtigen bereits vor einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einen Teil der Plakate im Stadtgebiet aufzuhängen. Entsprechende Gespräche mit Parteien, die unser Anliegen unterstützen, werden derzeit geführt.“