Die Dortmunder Polizei wird ab sofort mit aller Konsequenz gegen unangemeldete „Spaziergänge“ der Querdenker-Szene in Dortmund und Lünen vorgehen. Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange hat sich heute mit seiner Führungsspitze beraten und beschlossen, diese nicht angemeldeten Versammlungen zu unterbinden, bzw. rechtlich gegen die Verantwortlichen und Teilnehmer dieser Aktionen vorzugehen.
Diese sogenannten „Spaziergänge“ sind eindeutig Protestversammlungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen und als solche anmeldepflichtig. Sie beschäftigen mittlerweile immer mehr Städte und Kommunen in Deutschland. Die Verabredungen erfolgen in Chats, nicht selten im Messengerdienst „Telegram“. Dabei verzichten die Verantwortlichen bewusst und gewollt auf die Anmeldung ihrer Versammlung bei den zuständigen Behörden. Für die Polizei wird es damit unmöglich, den Schutz von Versammlungen zu planen, notwendige Auflagen zu verfügen und Konkurrenzen mit anderen möglichen Versammlungen zu prüfen.
Der Schutz von diesen oder mehreren miteinander konkurrierenden Versammlungen wird insbesondere der Polizei dabei deutlich erschwert. Hinzu kommt, dass sich die Verantwortlichen durch Umgehung des Versammlungsrechts durch die Bewahrung ihrer Anonymität den Auflagen der Behörden zu entziehen versuchen.
Zunehmende Gewaltbereitschaft
Der Verfassungsschutz des Landes NRW stellt bezogen auf die Querderdenker-Szene eine zunehmende Bereitschaft zur Gewalt und eine klare Radikalisierung und Enthemmung fest. Hass und Hetze gegen Verantwortliche in der Politik und Handelnde bei den Sicherheitsbehörden nehmen immer mehr zu, explizit sollen Guerillataktiken in der Szene thematisiert werden, dazu können und müssen auch die so bezeichneten“Spaziergänge“ gerechnet werden.“
Diese Aktionen wird die Dortmunder Polizei in ihrem Zuständigkeitsbereich ab sofort nicht mehr dulden. Der Dortmunder Polizeipräsident vertritt eine klare Rechtsauffassung im Hinblick auf die unterlassenen versammlungsrechtlichen Anmeldungen: „Verantwortliche und Angehörige der Querderdenker-Szene verstoßen bewusst und gezielt gegen das Versammlungsrecht, in dem sie Ihre Versammlungen nicht bei der Polizei anmelden. Die wohl organisierten Verabredungen in Chats, die Gleichzeitigkeit der Aktionen in zahlreichen Städten im Bundesgebiet zeigen klar die Strategie: Systematisch und zielgerichtet soll hier der Rechtsstaat ausgehebelt werden. Ein regelrechtes Katz- und Maus-Spiel dieser Szene mit dem Staat ist beabsichtigt. Das lassen wir hier in Dortmund nicht zu!“
Rechtswidriger Zustand
Die Querdenker-Szene führt in der beschriebenen Art und Weise wiederholt und beabsichtigt einen rechtswidrigen Zustand herbei. Für einen Versammlungsleiter ist die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung als Straftat zu bewerten. Diese Form der „Spaziergänge“ sind deshalb ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit.
Die Teilnehmer eines solchen sogenannten „Spazierganges“ werden in Zukunft über die Verbotsverfügung der Dortmunder Polizei in Kenntnis gesetzt. Entfernen sich die Teilnehmer nicht unverzüglich aus dem betroffenen Bereich, werden dementsprechende Anzeigen wegen der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz NRW erstattet. Von der Anreise zu einem sogenannten „Spaziergang“ der Querdenker-Szene rät die Polizei daher auch dringend ab!
In diesem Zusammenhang warnt die Dortmunder Polizei davor, sich von Rechtsextremisten instrumentalisieren zu lassen.
Versammlungsrechtlich angemeldete Proteste gegen die Corona-Maßnahmen des Staates sind gelebte Demokratie. Dieser Grundgedanke gerät jedoch gehörig ins Wanken, wenn Rechtsextremisten diese Proteste unterwandern und für ihre Zwecke missbrauchen.
Der Dortmunder Polizeipräsident mahnt diesbezüglich: „Seit Beginn der Pandemie haben Rechtsextreme immer wieder versucht, Versammlungen gegen Corona-Beschränkungen zu unterwandern, um dieses Forum für ihre Zwecke zu missbrauchen. Rechtsextremisten geht es nicht um die einzelnen staatlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Ihr einziges Ziel ist und bleibt die Unterwanderung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Abschaffung unserer Grundrechte, auf die sie sich jetzt berufen. Die Dortmunder Polizei wird weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zum Schutz unseres Staates und unserer Gesellschaft gegen solche Verfassungsfeinde vorgehen. Das tun wir auch im Interesse derjenigen, die – mit welchem Anliegen auch immer – friedlich ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausüben wollen und sich dabei an die geltenden Regelungen unseres Landes halten.“
Gerichtet an die Teilnehmer solcher Versammlungen appelliert Gregor Lange: „Man kann nicht glaubwürdig für den Schutz demokratischer Freiheitsrechte auf die Straße gehen und dabei gleichzeitig und gleichgültig neben Neonazis und Demokratiefeinden stehen. Wer sich so verhält, ist unglaubwürdig und schadet unserer Freiheit und unserer Demokratie!“
Quelle: Polizei Dortmund