An einer Lebensmittelbelehrung müssen Personen teilnehmen, die im Lebensmittelbereich, Gaststätten, Kantinenküchen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten. Das zuständige Gesundheitsamt bietet diese Belehrungen in der Regel als Präsenzbelehrung an und bescheinigt im Anschluss die erfolgreiche Teilnahme an der Belehrung.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten seit Anfang dieses Jahres keine Belehrungen im Rahmen von Präsenzbelehrungen durchgeführt werden, so dass die Stadt Dortmund nach einer Alternative gesucht hat, Belehrungen weiterhin durchführen zu können, damit die Beschäftigten der Lebensmittelbranche weiterhin die erforderliche Bescheinigung erhalten können.
Durch das Technologiezentrum Glehn (TZG) wurde ein Online-Verfahren eingerichtet, welches die Teilnahme an der Belehrung coronakonform ermöglicht.
Die Teilnehmenden können sich ab sofort über die Internetseite des Gesundheitsamtes http://www.gesundheitsamt.dortmund.de für die Belehrung anmelden und die Gebühren per PayPal, Kreditkarte, Giropay (Onlineüberweisung) und PayDirekt bezahlen.
- Zu dem ausgewählten Termin erfolgt die Belehrung dann bequem von Zuhause oder vom Arbeitsplatz.
- Benötigt wird lediglich ein Gerät mit Kamera (PC, Notebook, Tablet, Smartphone) und eine ausreichend schnelle Internetverbindung.
- Vor dem Termin ruft ein Mitarbeitender vom TZG an, führt eine kurze Video-Identifikation durch und erklärt den weiteren Ablauf.
- Nach erfolgreicher Durchführung der Belehrung steht die benötigte Bescheinigung über die Belehrung zum Download bereit.
Das Online-Verfahren soll während der akuten Pandemielage die Möglichkeit bieten, an der vorgeschriebenen Lebensmittelbelehrung teilnehmen zu können. Sobald die Situation es zulässt, sollen wieder Präsenzbelehrungen angeboten werden.