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Home Dortmund

Stadt Dortmund fördert private Photovoltaik-Anlagen – neues Programm startet am 23. Juni

von WIR IN DORTMUND (SK)
vor 5 Monaten
in Dortmund
Lesezeit: 2 Minuten
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(Symbolfoto: freepik)

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Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) spielen eine wichtige Rolle für die klimaneutrale, sichere und bezahlbare Energieversorgung für alle in Dortmund. Die Stadt fördert daher Dortmunder*innen, die mit einer PV-Anlage auf einem selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus einen entsprechenden Beitrag leisten.

Ab dem 23. Juni 2025 können Privatpersonen eine Förderung für die Installation einer PV-Anlage beantragen. Die Stadt ergänzt damit das bereits bestehende Förderprogramm für PV-Anlagen auf Vereinsgebäuden.

Wer kann sich bewerben?
Das Fördervolumen des Programms beläuft sich auf insgesamt 500.000 Euro und wird aus dem Haushalt der Stadt Dortmund finanziert. Die reguläre Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro. Förderfähig ist die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen ab einer Bruttoleistung von 5 kWp. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Erbbauberechtigte von Ein- oder Zweifamilienhäusern innerhalb Dortmunds sind und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr maximal 75.000 Euro für Ledige und maximal 150.000 Euro für zusammen Veranlagte beträgt.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Sobald das Förderprogramm am 23. Juni startet, können Bürger*innen die Förderantrage inklusive aller vollständigen Unterlagen direkt onlineeinreichen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Daher empfiehlt das Umweltamt, zum Start des Programms die benötigten Unterlagen für den Antrag schon heute vorzubereiten.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Angebot eines Fachunternehmens über die auszuführenden Arbeiten mit Ausweisung der geplanten Bruttoleistung der Photovoltaikanlage
  • aktuellster Einkommenssteuerbescheid aller relevanten, volljährigen Haushaltsmitglieder (maximal des zweiten oder dritten Kalenderjahres vor Antragstellung)
  • Einwilligung der Miteigentümer*innen des Gebäudes zur PV-Anlage und zur Förderungsauszahlung an die angegebene Bankverbindung
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug) oder Nachweis des dinglichen Rechts, sofern die antragstellende Person Eigentümer*in ist oder ein dingliches Recht an dem Gebäude hat
  • Mietvertrag/Pachtvertrag und schriftliche Genehmigung der vermietenden/verpachtenden Person zur Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage, sofern die antragstellende Person Mieter*in/Pächter*in des Gebäudes ist
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Besonderheit: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich

Das Umweltamt hat aus dem Förderprogramm für Steckersolargeräte Lehren gezogen – die Rekordanzahl der Anträge hatte hier leider lange Wartezeiten ausgelöst. So ist die Antragstellung jetzt ausschließlich online über ein neues Antragsportal möglich. Dadurch können nur vollständige Anträge eingereicht werden. Die Förderrichtlinie erlaubt zudem einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko. Das bedeutet, dass Antragstellende direkt nach der Antragstellung die Installation beauftragen können. So werden unnötige Wartezeiten auf einen positiven Bescheid vermieden. Dies bedeutet aber auch, dass im Falle eines negativen Bescheids die Förderung ausbleibt.

Sollten erneut zu viele Anträge in kurzer Zeit eingehen, behält sich die Stadt das Recht vor, die Annahme von Anträgen zu pausieren, um eine geordnete Bearbeitung der Anträge sicherstellen zu können und um unzumutbare Wartezeiten zu vermeiden. Sollte dies der Fall sein, wird darüber auf dieser Internetseite umgehend informiert.


Ansprechpartnerin für Fragen rund ums Förderprogramm:

Stadt Dortmund – Umweltamt
dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
Ansprechpartnerin J. Schwerdt
Telefon: 0231 50-26580
E-Mail:
dortmund.de/themen/foerderungen/foerderprogramme
dortmund.de/dlze

 

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