Seit Oktober gelten für den europäischen Zahlungsverkehr neue Sicherheitsvorgaben. Banken und Sparkassen sind nun verpflichtet, bei jeder Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Die Regelung soll helfen, Betrugsversuche zu verhindern und Fehlüberweisungen zu vermeiden. Auch Zahlungen an die Stadt Dortmund sind davon betroffen.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollten künftig besonders darauf achten, den Empfängernamen exakt so einzutragen, wie er zur jeweiligen IBAN gehört. Stimmen Name und Kontonummer nicht überein, erfolgt ein Warnhinweis, und die Überweisung kann unter Umständen verzögert oder gestoppt werden.
Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass für alle Zahlungen stets die im jeweiligen Bescheid oder auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu verwenden ist. Zu den offiziellen Kontoverbindungen gehören unter anderem:
| IBAN | Kontoinhaber |
|---|---|
| DE65 4405 0199 0001 1244 47 | Stadt Dortmund |
| DE33 4405 0199 0001 0508 18 | Stadt Dortmund |
| DE10 4405 0199 0001 0519 11 | Kulturbetriebe Dortmund |
| DE14 4405 0199 0001 1257 53 | Stadt Dortmund |
| DE34 4405 0199 0001 1647 75 | Dortmunder Sportstätten gGmbH |
| DE06 4405 0199 0001 1723 60 | Stadt Dortmund |
| DE05 4405 0199 0001 1258 18 | Stadt Dortmund – Friedhöfe Dortmund |
| DE09 4405 0199 0001 2441 83 | Stadtentwässerung Dortmund |
| DE38 4405 0199 0001 0543 17 | Wirtschaftsförderung Dortmund |
Mit der neuen Regelung reagiert die Europäische Union auf eine zunehmende Zahl von Betrugsfällen, bei denen falsche Empfängernamen oder manipulierte Kontoverbindungen genutzt wurden, um Geld umzuleiten. Durch den automatischen Abgleich wird dieser Missbrauch nun deutlich erschwert.
Wer Zahlungen regelmäßig leisten muss, etwa an städtische Einrichtungen, kann alternativ ein SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Damit werden fällige Beträge automatisch eingezogen – sicher, bequem und ohne Risiko einer Fehlüberweisung.

















