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Home Dortmund

Stadt richtet drei Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk ein

von Wir in Dortmund (SK)
vor 1 Jahr
in Dortmund
Lesezeit: 3 Minuten
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Statt mit einem Feuerwerk kann das neue Jahr auch mit Wunderkerzen eingeläutet werden. (Foto: pixabay)

Statt mit einem Feuerwerk kann das neue Jahr auch mit Wunderkerzen eingeläutet werden. (Foto: pixabay)

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Wegen der Pandemie ist der Verkauf von Feuerwerk zu Silvester in diesem Jahr bereits verboten worden. Jetzt legt die Stadtverwaltung nach und richtet zusätzlich Böllerverbotszonen in der Innenstadt ein.

Wer noch Knaller oder Feuerwerksraketen aus den letzten Jahren besitzt, darf sie in bestimmen Bereichen der Dortmunder City an diesem Silvester nicht zünden. Damit erneuert die Stadt ihre Regelungen aus dem Vorjahr. Die Verwendung von Bengalos/bengalischen Feuern ist ohnehin das ganze Jahr über verboten.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in drei Verbotszonen an Silvester, 31. Dezember, ab 20:00 Uhr, bis Neujahr, 1. Januar, 2:00 Uhr, untersagt. Außerdem gibt es bei dem diesjährigen Jahreswechsel umfangreiche Regelungen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW . So gelten unter anderem für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen. Tanzveranstaltungen sind im ganzen Land verboten – sowohl öffentliche als auch „private Tanz- und Diskopartys und ähnliches“ (Stand 17. Dezember 2021).

Es werden folgende Verbotszonen eingerichtet:

Stadt richtet drei Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk ein
Verbotszone für Feuerwerk am Dortmunder Hauptbahnhof. (Foto: Stadt Dortmund)

Am Hauptbahnhof
Die erste Verbotszone wird im Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1 bis 7, Freistuhl/Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof, Westenhellweg 67 bis 75 eingerichtet.

Stadt richtet drei Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk ein
Verbotszone für Feuerwerk Dortmunder City.

Alter Markt und Reinoldikirche
Die zweite Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1 bis 7, Kampstraße 1 bis 5, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1 bis 3, Kleppingstraße 1 bis 4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1 bis 13, Westenhellweg 1 bis 2, Ostenhellweg 1 bis 19

Stadt richtet drei Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk ein
Verbotszone für Feuerwerk rund um die Möllerbrücke.

Möllerbrücke
Die dritte Verbotszone wird im Bereich Möllerstraße im Kreuzungsbereich der Möllerbrücke, Kleine Beurhausstraße 18 bis 21, Hollestraße zwischen Alexanderstraße und Möllerstraße, Sonnenstraße 112 bis 154 und 171 bis 208, Sonnenplatz und Rittershausstraße 55 bis 64 eingerichtet.
Ordnungsamt und Polizei sind präsent
Polizei und Ordnungsamt werden in der Silvesternacht mit verstärkten Kräften im Einsatz sein und so für Sicherheit, die Beachtung der Verbotszonen sowie das Einhalten der aktuellen Corona-Auflagen sorgen.

Verhaltenstipps von der Feuerwehr
Jedes Jahr zum Jahreswechsel haben die Feuerwehren mit einer erheblichen Zahl von Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden zu tun.

Dieses Jahr gilt noch mehr als sonst, beim Abbrennen von bereits gekauften Böllern auf sich und seine Mitmenschen zu achten. Die Stadt Dortmund appelliert eindringlich an alle Bürger*innen, darauf am besten komplett zu verzichten. Die wegen Corona angespannte Situation in den Krankenhäusern erfordert es, dass vermeidbare Verletzungen ausgeschlossen werden.

Wer dennoch nicht verzichten will, sollte diese Hinweise der Feuerwehr Dortmund beachten:

  • Achten Sie beim Silvester-Feuerwerk auf die BAM-Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung) . Verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte!
  • Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper in einem sicheren geschlossenen Behälter (Umverpackung) auf, damit diese nicht durch Irrgänger entzündet werden können.
  • Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
  • Lesen und beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung!
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tisch-Feuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage.
    Raketen immer senkrecht starten. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche, die zum Beispiel in einem Flaschenkasten steht. Raketen niemals aus der Hand starten!
  • Feuerwerkskörper am Boden zünden und sich schnell entfernen. Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort wegwerfen. Niemals auf Menschen oder Tiere richten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Blindgänger auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Einen Blindgänger nach fünf Minuten Wartezeit mit Wasser übergießen.
  • Schützen Sie Ihre Kinder durch geeignete Kleidung (Baumwolle) und setzen Sie ihnen eine geeignete Schutzbrille auf. Achten Sie besonders auf unkontrolliert herumspringende Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Kreisel etc.

Nach erhöhtem Alkoholkonsum genießen Sie das Feuerwerk bitte nur als Zuschauer*in.

Sollte es zu einem Brand kommen, verlassen Sie so schnell wie möglich Ihre Wohnung und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 11 112. Löschen Sie nur selbst, wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht.

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