Der Bund stellt mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Mittel für Infrastruktur zur Verfügung. Aus Sicht der Stadt Dortmund ist das Gesetz ein echter Erfolg. Die komplette verfügbare Fördersumme für das Kapitel I wurde ausgeschöpft.
Die Bezeichnung ist sperrig, die Wirkung aus Sicht der Stadt Dortmund ein Erfolg: die Rede ist vom Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIF) des Bundes. Die Stadt Dortmund hat seit 2015 insgesamt 75,9 Mio. Euro aus den Mitteln des KIF Kapitel I erhalten und damit die verfügbare Fördersumme vollständig ausgeschöpft. Die Investitionsmaßnahmen wurden mit bis zu 90 Prozent gefördert.
Von den insgesamt 75,9 Mio. Euro entfiel der größte Anteil mit rund 48,7 Millionen auf den Bildungsbereich, also auf Gebäude für Schulen und Kitas. Hier stand zum einen die energetische Gebäudesanierung im Fokus, zum anderen der Ausbau der Betreuungsplätze in den Kitas. Rund 14,6 Mio. Euro kamen dem Infrastrukturbereich Straße zugute.
Die Gesamtprojektliste umfasst 109 Maßnahmen: 92 Hochbauprojekte (61,3 Mio. Euro) und 17 Tiefbauprojekte (14,6 Mio. Euro).
Energetische Gebäudesanierung
Im KIF I gab es verschiedene Kriterien, die den Zugang zu einer Förderung ermöglichten. Ein Teil dieser Bereiche setzte eine Klimarelevanz voraus (zum Beispiel die energetische Sanierung von Schul- und sonstiger Infrastruktur). Aber auch die anderen Baumaßnahmen wurden unter Beachtung energetischer Aspekte umgesetzt (z. B. Wärmedämmverbundsystem-Fassaden, Ausführung von Gründächern, Photovoltaik-Anlagen).
Für die Umsetzung des KIF I war es von Vorteil, dass in Dortmund eine Prioritätenliste für Hochbaumaßnahmen geführt wird. Somit mussten keine neuen Maßnahmen gesucht werden, sondern lediglich abgeklärt werden, welche Projekte der Liste die Förderkriterien erfüllen.
Aus städtischer Sicht ist das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte KIF ein wichtiger und richtiger Schritt. Kommunen sind der Motor zur Sicherstellung und Stärkung der sozialen Infrastruktur und der wichtigste öffentliche Auftraggeber. Die Projekte der Stadt Dortmund haben zielgerichtet und konsequent wichtige Beiträge hierzu geleistet.
Der Abschlussbericht wird den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben und am 14. November dem Rat vorgelegt.