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Home Dortmund

Stellungnahme des ADFC Dortmund zum Thema Radfahren in öffentlichen Park- und Grünanlagen

von Wir in Dortmund (SK)
vor 2 Jahren
in Dortmund
Lesezeit: 2 Minuten
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(Symbolfoto: freepik)

(Symbolfoto: freepik)

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Die Stellungnahme im Wortlaut:

“Der ADFC Dortmund begrüßt grundsätzlich die längst überfällige Regelung, das Radfahren auch in öffentlichen Park- und Grünanlagen zu erlauben. Wir hätten uns aber eine eindeutigere Formulierung in der Beschlussvorlage gewünscht. Schlicht: Das Konzept sieht vor, dass das Radfahren in den Grünanlagen des Grünflächenamtes grundsätzlich erlaubt wird.

In der Beschlussvorlage ist vorgesehen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen durch die Beschilderung „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ das Radfahren zu erlauben. Ob alle Anlagen einbezogen sind, ist in der Beschlussvorlage aber leider nicht eindeutig erkennbar.

Vorgesehene Ausnahmen
Der Westfalenpark, der Rombergpark und der Zoo Dortmund sind in der Beschlussvorlage explizit für den Radverkehr ausgenommen. Für den Westfalenpark und den Zoo Dortmund ist dies noch nachvollziehbar. Aber im Rombergpark ist aufgrund der breiten und asphaltierten Wege der Radverkehr gut möglich und muss umgesetzt werden.
Im Fredenbaumpark beispielsweise ist auf den breiten Wegen bereits seit Jahren das Radfahren erlaubt und hat sich etabliert.
Der Rombergpark bietet zudem auch in der direkten Peripherie aktuell keine sicheren alltagstauglichen Radwege. Hier stellt der Beschluss zwar in Aussicht, dass vorhandene Flächen außerhalb des Parks für den Radverkehr ertüchtigt werden sollen, dies ist aber nicht mehr als eine Absichtserklärung und damit weit weg von einer Umsetzung. Tatsächlich sind die Wege im Osten und Westen in einem dramatischen Zustand und zum Teil kaum mit dem Rad befahrbar (grobe/große Schottersteine) und das schon seit Jahren. Dies Wege müssen komplett asphaltiert und mit insektenfreundlicher Bedarfsbeleuchtung ausgestattet werden.
Daher die klare Forderung, die breiten Wege im Rombergpark ebenfalls für Radfahrende freizugeben.

Friedhöfe
Auf vielen Friedhöfen werden bereits heute einige Wege, meistens werktags, als Direktverbindung von Radfahrenden genutzt. Dies darf nicht unterbunden werden. Wir begrüßen, dass die 5 km Beschränkung auf dem Hauptfriedhof nun wieder entfernt wurde. In diesem Zusammenhang möchten wir erinnern, dass dem Radverkehr der Weg um den Hauptfriedhof durch den Ausbau der B1/A40 genommen wurde. Die überwiegende Mehrheit der Radfahrenden ist sich der Bedeutung des Ortes bewusst und nimmt entsprechend Rücksicht.
Daher sind auch die wichtigen breiten Verbindungswege auch auf Friedhöfen sind für den Radverkehr freizugeben. Seite 2 von 2

Populismus ist nicht hilfreich
Die Formulierung in der Beschlussvorlage, dass „die notwendige Rücksichtnahme durch die Radfahrenden nicht vorausgesetzt werden kann“ ist, ohne diese Behauptung in ein Verhältnis zu setzen, unseriös und hat in einer Beschlussvorlage nichts verloren!
Radfahrende beweisen täglich auf unzähligen gemeinsamen Rad- und Fußwegen, sowie auf den für Radfahrende freigegebenen Gehwegen, dass eine gemeinsame Rücksichtnahme erfolgt.

Fazit
Die Beschlussvorlage ist ein kleiner Schritt, der dazu beiträgt, das Radfahren in Dortmund attraktiver zu machen.”

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