Von den Warnstreiks sind diese Woche auch die Recyclinghöfe der EDG betroffen. Auch wenn diese nicht geöffnet sind: Es ist verboten, Abfälle im öffentlichen Raum oder vor den Recyclinghöfen abzustellen.
Abfälle dürfen grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen wie den Betriebshöfen der EDG entsorgt werden. Wer seinen Müll anderswo im Stadtraum entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, eventuell sogar eine Straftat. Es muss jederzeit mit Kontrollen der Stadt Dortmund gerechnet werden.
Den Verursachenden drohen hohe Bußgelder, die – je nach Art und Umfang des illegal entsorgten Abfalls – schnell im hohen drei- oder gar vierstelligen Bereich liegen können.