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Home Dortmund

Wahlen im September: Das sollten die Dortmunder*innen jetzt schon wissen

In den Sommerferien kann man bereits seine Stimmen abgeben – per Briefwahl oder direkt im Briefwahlbüro

von Wir in Dortmund (SK)
vor 6 Monaten
in Dortmund
Lesezeit: 3 Minuten
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Die Wahlbeteiligungskampagne „Ohne Du kein DO!“ richtet sich an Erstwähler*innen und junge Menschen bis 24 Jahren. (© Stadt Dortmund)

Die Wahlbeteiligungskampagne „Ohne Du kein DO!“ richtet sich an Erstwähler*innen und junge Menschen bis 24 Jahren. (© Stadt Dortmund)

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Ab Mitte August, also noch in den Sommerferien, bekommen die Dortmunder*innen Post von der Stadt: In den Briefkästen landen die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 14. September. Damit alle gut informiert in die Ferien starten können, beantwortet die Stadt schon jetzt wichtige Fragen – und adressiert in diesem Jahr gezielt Erstwähler*innen und Menschen mit Behinderung.

Rund 450.000 Menschen dürfen bei den Kommunalwahlen darüber abstimmen, wer ihre Interessen vertritt. Damit dies möglichst viele tun, wendet sich die Stadt gezielt an spezielle Wähler*innengruppen.

Frische Kampagne für Erst- und Jungwähler*innen
Die Wahlbeteiligungskampagne „Ohne Du kein DO!“ richtet sich an Erstwähler*innen und junge Menschen bis 24 Jahren. Sie fanden bei der Europawahl 2024 besonders selten den Weg ins Wahllokal.

Studien zeigen, dass junge Menschen das Vertrauen in die Demokratie verlieren. „Wir müssen ihnen zeigen, dass ihre Stimme wichtig ist, dass sie etwas bewegen können. Das wird nirgendwo deutlicher als bei den Kommunalwahlen. Hier können junge Menschen direkt Einfluss auf ihr Umfeld nehmen. Mit ihrer Stimme gestalten sie unsere Stadt mit“, sagt Monika Nienaber-Willaredt, Dezernentin für Schule, Jugend, Familie.

Dabei werden die jungen Menschen selbst eingebunden, um die etwa 5200 Erstwähler*innen gut zu erreichen. Sie werden „Ohne Du kein DO!“ beispielsweise ein Gesicht geben. Die Zielgruppe soll auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden: über die direkte Ansprache auf Events wie dem Festival Juicy Beats, Plakate und digitale Medien.

Erste inklusive Info-Veranstaltungen
Erstmals informiert die Stadt außerdem inklusiv über die Wahlen. Zwei Veranstaltungen mit Übersetzungen in Gebärdensprache sowie in leichte Sprache richten sich an Menschen mit Sprachschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen sowie an alle, die die deutsche Gebärdensprache verstehen. Nach einem Auftakt im Juni geht es am Mittwoch, 23. Juli, 16:30 bis 18:30 Uhr weiter (Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58). Dabei wird erklärt, wie genau gewählt wird – von der Wahnbenachrichtigung über den Stimmzettel bis zu Unterstützungsangeboten. Die Veranstaltung ist kostenlos. Interessierte sollten sich bitte vorab anmelden: Anmeldung zur inklusiven Info-Veranstaltung.

Fragen und Antworten zu den Kommunalwahlen

Wer oder was wird gewählt?

Bei den Kommunalwahlen wählen die Dortmunder*innen

  • den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin,
  • die Mitglieder des Rates,
  • die Vertreter*innen der zwölf Stadtbezirke für die Bezirksvertretungen und
  • die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR).

Gleichzeitig dürfen rund 150.000 Menschen den Integrationsrat wählen.

Oberbürgermeister*in kann nur werden, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen erhält. Sollte dies niemandem gelingen, folgt zwei Wochen später, am 28. September, die Stichwahl. Dann stehen nur noch die beiden Kandidierenden zur Wahl, die am ersten Wahltag die meisten Stimmen erhalten hatten.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung kommt ab dem 12. August bei den Dortmunder*innen an. Für Kommunalwahlen und Integrationsrat werden unterschiedliche Wahlbenachrichtigungen verschickt – gewählt werden kann beides aber am gleichen Ort und zur gleichen Zeit.

Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter 0231 50-10931 informieren. Bis zum 2. September kann auch noch ein Antrag für die Wahl des Integrationsrates gestellt werden.

Wie kann ich schriftlich per Briefwahl wählen?
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Briefwahlantrag. Damit kann man die Briefwahl-Unterlagen für die Hauptwahl am 14. September oder die Stichwahl am 28. September oder für beide Termine zusammen anfordern. Bitte nicht vergessen, den Briefumschlag mit einer 95-Cent-Briefmarke zu frankieren. Das Kommunale Wahlbüro empfiehlt: Schneller und günstiger ist es, die Unterlagen digital zu beantragen. Dazu einfach den persönlichen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Ab Mitte August werden die Briefwahl-Unterlagen dann verschickt. Der Rückversand der Briefwahlunterlagen ans Kommunale Wahlbüro ist dann kostenfrei.

Wann öffnet das Briefwahlbüro?
Ab dem 11. August hat das Briefwahlbüro geöffnet. Dort kann man die Briefwahl-Unterlagen auch ohne vorherigen Antrag persönlich in Empfang nehmen und mit nach Hause nehmen – oder direkt vor Ort wählen. Das Briefwahlbüro befindet sich am Königswall 25-27. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Steht schon fest, wer kandidiert?
Der Wahlausschuss wird am Freitag, 11. Juli, über die zugelassenen Kandierenden entscheiden.

Wie kann ich Wahlhelfer*in werden?
Bewerben können sich ab sofort Personen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Die Wahlhelfer*innen erhalten für ihren Einsatz in einem der Dortmunder Wahlräume 100 Euro, Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen 130 Euro. Für die Unterstützung bei der Briefwahl in den Westfalenhallen gibt es 80 Euro.

Das Kommunale Wahlbüro versucht, die Wahlhelfer*innen möglichst wohnortnah einzusetzen. Benötigt werden rund 5.500 Wahlhelfer*innen.

Anmeldungen sind online unter dortmund.de/wahlen möglich. Fragen beantwortet das Kommunale Wahlbüro unter 0231 50-10933.

Alle Infos zu den Wahlen: dortmund.de/wahlen

Hier geht es zur Wahlbeteiligungskampagne des Jugendamts

 

 

 

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