„Dortmund ist eine lebendige, weltoffene und internationale Stadt mit vielen Stärken. Als Stadt der Nachbarn steht Dortmund für Vielfalt und Toleranz, für die Einhaltung humaner und demokratischer Werte, für ein friedliches Miteinander und für Zusammenhalt. Diese Werte werden nicht nur von den Beschäftigten der Stadt Dortmund gelebt, sondern sollten bei städtischen Aufträgen auch von externen Dritten, die für die Stadt tätig sind und diese entsprechend repräsentieren, beachtet werden“, schreibt Stadtsprecherin Alexandra Schürmann in einer Pressemitteilung.
Um diese Wert bei der Vergabe von Aufträgen und der Beschaffung von Gütern zu schützen, will die Stadt jetzt Regularien zur „Leistungserbringung unter Rücksichtnahme auf die Wertevorstellungen der Stadt Dortmund“ in die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Beschaffungsordnung aufnehmen. Damit will sie sich „von beleidigender, anstößiger, provozierender, extremistischer oder diskriminierender Propaganda durch Auftragnehmer*innen bei städtischen Aufträgen“ distanzieren, indem sie die geltenden Wertevorstellungen zukünftig bei der Vergabe von Aufträgen durch vertragliche Maßnahmen absichere, so Schürmann.
„Insbesondere das Auftreten bzw. Erscheinungsbild von Auftragnehmer*innen, sowie ihrer Nachunternehmer*innen, aber auch indirekte Meinungsäußerungen/Botschaften, wie z.B. durch Werbung bzw. Plakatierungen auf Fahrzeugen, der Kleidung, Arbeitsgeräten etc.“ dürften diesen Werten nicht zuwiderlaufen, während die entsprechenden Personen für die Stadt Dortmund tätig seien. „Die neue Klausel setzt ein klares Zeichen und bietet eine Grundlage, um in den betroffenen Einzelfällen das Gespräch mit den Auftragnehmern zu suchen um strittige Verhaltensweisen abzustellen“, so Schürmann abschließend.