Die Stadt Dortmund plant neue Regeln für den Fahrdienstmarkt. Mit Mindestentgelten für Mietwagen, die über Plattformen wie Uber oder Bolt vermittelt werden, sollen künftig fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den App-Diensten und dem klassischen Taxi geschaffen werden. Über eine entsprechende Allgemeinverfügung entscheidet der Rat der Stadt im März. Gleichzeitig ist eine Anpassung des seit 2022 gültigen Taxitarifs vorgesehen.
Preisdruck: Mietwagenangebote verdrängen Taxiunternehmen
In den vergangenen Jahren hat sich der Markt deutlich verändert. Während Taxiunternehmen an feste Tarife gebunden sind und eine Beförderungspflicht haben, können Mietwagenunternehmen ihre Preise frei gestalten. Laut einer Analyse im Auftrag der Stadt ist die Zahl der Taxi-Anbieter in Dortmund seit 2014 um rund 23 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Mietwagenunternehmen im gleichen Zeitraum um rund 72 Prozent gestiegen – insbesondere seit dem Markteintritt von Uber im Jahr 2023.
Holger Eberts, Vorstand der Taxi Dortmund eG, begrüßt grundsätzlich den Vorstoß der Stadt. In einem schriftlich beantworteten Fragenkatalog erklärt er, dass ein Mindestbeförderungsentgelt für die Branche schon lange ein wichtiges Ziel gewesen sei. „Ein Mindestbeförderungsentgelt war für unsere Zentrale und unsere Unternehmen immer das Ziel in Dortmund“, so Eberts. Der Taxi Dortmund eG sind nach eigenen Angaben derzeit rund 440 Taxen angeschlossen. Insgesamt stehen in der Stadt an 94 Halteplätzen mit 19 Rufsäulen mehr als 1000 geschulte Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung. Die Genossenschaft organisiert damit einen großen Teil des klassischen Taxiverkehrs in Dortmund. Viele Taxiunternehmen stünden derzeit unter starkem wirtschaftlichem Druck. „Durch die unsichere politische und wirtschaftliche Lage und vor allem durch die sehr starke Präsenz von Mietwagen in Dortmund stehen viele unserer Kollegen wirtschaftlich am Abgrund“, sagt der Vorstandsvorsitzende.
Aus Sicht der Branche spielen dabei auch die Preise der Vermittlungsplattformen eine Rolle. „Durch die von Mietwagenplattformen aufgerufenen Preise, die im Übrigen sicher nicht kostendeckend sein können, steht das gesamte Taxigewerbe in Dortmund stark unter Druck“, erklärt Eberts. Daher begrüße man den Vorstoß der Verwaltung grundsätzlich.
Hoffnung auf stabilere Rahmenbedingungen – Behörden überlastet?
Die konkrete Höhe des geplanten Mindestentgelts sei jedoch nicht von der Branche festgelegt worden. „Die Höhe im Antrag wurde von der Verwaltung so festgesetzt. Sie beruht anscheinend auf dem Gutachten der Firma iges-Mobility“, so Eberts. Auf die genaue Höhe haben die Taxi-Zentralen und Unternehmer keinen Einfluss gehabt. Wie sich die Regelung in der Praxis bewähre, müsse sich erst zeigen.
Nach Angaben der Taxi Dortmund eG haben einige Unternehmer bereits Konsequenzen gezogen. „Grundsätzlich gibt es einige Kollegen, die ihr Gewerbe abgemeldet haben oder eine befristete Betriebspflichtbefreiung bei der Stadt beantragt haben“, berichtet Eberts. Manche sähen derzeit keine wirtschaftliche Perspektive, andere hofften darauf, ihren Betrieb unter besseren Bedingungen wieder aufnehmen zu können. Sollten sich die Preise künftig stärker angleichen, setzen viele Taxiunternehmen darauf, dass Fahrgäste wieder häufiger auf das klassische Taxi zurückgreifen. „Natürlich hoffen die Kollegen bei annähernd gleichen Preisen, dass einige Kunden wieder den Weg zurück zum Taxi finden“, sagt Eberts.
Kritisch bewertet die Branche allerdings eine geplante Ausnahme: Fahrten, die mindestens eine Stunde im Voraus bei einem Mietwagenunternehmen gebucht werden, sollen weiterhin unterhalb des Mindestentgelts möglich sein. „Die Überprüfung dürfte die jetzt schon zu schwach besetzten Kontrollbehörden vollkommen überfordern“, so Eberts. Sollte der Rat der Stadt zustimmen, könnten die neuen Regelungen sowie der angepasste Taxitarif frühestens ab dem 1. Juni in Kraft treten. Die Taxiunternehmen hoffen, dass sich damit wieder stabilere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Branche ergeben, bleiben aber nach wie vor skeptisch gegenüber der tatsächlichen Umsetzung.

















