25.000 Euro für ein neues Abwasserkanalnetz zu zahlen ist zumutbar für alle, die ein Eigenheim besitzen. So sieht es die aktuelle Rechtsprechung laut Stadt Dortmund. Die Siedlergemeinschaft Crone, die sich aus den Anwohnenden der Siedlung Antoniusstraße zusammensetzt, bezweifelt die Zumutbarkeit, wie ihr Ehrenvorsitzender Friedhelm Böcker konstatiert: “Da sind Leute dabei, die nicht einmal 900 Euro Rente im Monat haben.” Das neue Kanalnetz aber befindet sich inzwischen im Bau.
Das Ziel der Stadt: “Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung”
Das bislang genutzte Netz gehörte vormals der “Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten”, inzwischen ist es Privateigentum der Anwohnenden. Dennoch zahlen diese Abwassergebühren an die Stadt Dortmund, weil mithilfe der Gebühren öffentliche Kläranlagen betrieben werden, an die auch die Anwohnenden der Antoniusstraße angebunden sind. Dass dort nun ein neues Kanalnetz gebaut wird, das laut einem Brief vom 10. Oktober von Friedhelm Böcker an Oberbürgermeister Thomas Westphal funktioniert, begründet die Stadt einerseits mit den veralteten technischen Voraussetzungen der Anlage. So habe es “bereits bekannte Verstopfungen” vor Ort gegeben, wie es in einem Antwortschreiben von Stadtdirektor Jörg Stüdemann vom 16. Oktober heißt. Andererseits wolle die Stadt, so eine Antwort der Pressestelle auf Anfrage, “mit einem neuen öffentlichen Abwasserkanal in der Antoniusstraße (…) für die Zukunft eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherstellen”.
Dafür wiederum sollen die Hauseigentümer:innen zahlen. In einer Informationsveranstaltung im Juli war in diesem Zusammenhang von rund 500 Euro pro laufendem Meter Kanalnetz die Rede. Inzwischen aber “wird nunmehr von 3.000,00€ seitens der Kanalbaufirma gesprochen”, führt Böcker Westphal gegenüber an. “Allerdings bitte ich generell zu berücksichtigen”, so Stüdemann, “dass die Stadtentwässerung keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung der privaten Tiefbauunternehmen hat”.
Die Sorge der Siedlergemeinschaft: “Existenzbedrohung”
Wie regelkonform oder nicht regelkonform das städtische Vorgehen auch sein mag, die Kosten sind für viele Menschen in der Antoniusstraße kaum zu stemmen, ohne das jeweils betreffende Haus zu verkaufen oder einen Kredit aufzunehmen. Ehrenvorsitzender Böcker spricht in diesem Zusammenhang von einer “Existenzbedrohung”. Die wiederum sieht die Stadt offenbar erst bei noch höheren Summen. So schreibt Stüdemann: “Sollte es vereinzelt zur Überschreitung dieser Grenze kommen, hat die Stadtentwässerung eine Härtefallregelung getroffen und wird Kosten übernehmen, die nachweislich die 25.000 Euro übersteigen.”
Eine Idee präsentierte die Siedlergemeinschaft der Stadt am 24. Oktober in der Hoffnung, eine Lösung im Guten zu finden: “Wir schlagen daher vor, wie in der Bürgerversammlung seitens der Anwohner angeregt und gefordert wurde, dass die Stadt Dortmund die Kanalbauweise bis zur Grundstücksgrenze betreibt.” Auf diese Weise würden die Kosten zwischen Stadt und Eigentümer:innen aufgeteilt. Am 4. November präzisierte Böcker in einer Zusammenfassung einer Versammlung der Anwohnenden: “Die Anwohner sind auch weiterhin der Meinung, dass durch die über 100 Jahre an die Stadt geleisteten Abwassergebühren der Neubau des Kanals aus diesem Haushalt – zumindest teilweise – zu bezahlen ist, was ggf. auch gerichtlich zu klären wäre.” Ein Treffen vor Gericht aber, so Böcker abseits des Protokolls, wolle man nach Möglichkeit vermeiden.