„Wir wollen in Ihr Zuhause investieren.“ Mit diesem Satz begründen Vermietungsgesellschaften häufig mehr oder weniger berechtigt Mieterhöhungen. Nicht berechtigt ist das laut Mieterverein im Vorfeld der Renovierungen. Das war aber nur der erste und nicht der größte Knackpunkt der Mieterhöhung, mit der sich Olaf Friedland aus Eichlinghofen kürzlich konfrontiert sah.
„Einvernehmliche Mietanpassung“
Seit dem Jahr 2007 wohnt Friedland in seiner Wohnung am Stortsweg. Im Frühjahr erhielt er eine zwanzigprozentige Mieterhöhung. Damit hatte der Vermieter die Kappungsgrenze für drei Jahre ausgereizt. Doch „dann kam der junge Mann überfallartig“ an die Tür des Mieters, wie dieser formuliert, um sich dessen Einverständnis für eine „einvernehmliche Mietanpassung“ von 177 Euro einzuholen.
Nun ist Olaf Friedland Kunde beim Jobcenter und rief, den Mitarbeiter der Hausverwaltung noch vor sich stehend, dort an, um die Kostenübernahme bei einer weiteren Mieterhöhung zu erfragen. Die Antwort der Sachbearbeiterin beim Jobcenter fiel unverbindlich aus: „Unterschreiben Sie das und schicken Sie uns das, wir prüfen das dann.“ Also unterschrieb er. Der Mitarbeiter der Hausverwaltung jedoch verschwand und nahm alle Unterlagen mit. Erst nach mehfacher Kontaktaufnahme stellte die Hausverwaltung Herrn Friedland das benötigte Schriftstück zur Verfügung. Dieser leitete es weiter, das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab.
Eine „Masche“ zur „Ausnutzung von Steuergeldern“?
Die durch das Jobcenter festgelegte Obergrenze hatte die Hausverwaltung zwar eingehalten, aber in Anbetracht der zwei Monate zuvor erfolgten Mieterhöhung stufte das Jobcenter die erneute Erhöhung als unverhältnismäßig ein – und riet seinem Kunden, Kontakt zum Mieterverin aufzunehmen. Der Mieterverin wiederum fühlte sich an einen Fall aus dem vergangenen Jahr erinnert, wie Markus Roeser als Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins erzählt, und befürchtet nun eine „Masche“ zur „Ausnutzung von Steuergeldern“. Auch in dem anderen Fall orientierte sich die durch den Vermieter angesetzte Gesamtmiete erkennbar an den festgelegten Oberwerten des Jobcenters. Dass die Menschen, die zusammen mit Olaf Friedland in dem Mehfamilienhaus leben, „nicht überfallen worden“ sind, sieht Roeser als weiteres Indiz, das der Mieter bestätigt: „Die sind ja alle am Arbeiten“. Und selbst wenn das Jobcenter die Kostenübernahme ablehnt, profitiert von einer „einvernehmlichen Mietanpassung“, sobald sie unterschrieben ist, der Vermieter, so Roeser: „Dann ist Herr Friedland der Dumme.“
Ganz so war es dann aber doch nicht, berechtigte das „Überfallkommando“ laut Roeser doch zu einem Widerspruch: „Unsere Rechtsauffassung ist: Er muss es nicht zahlen.“ Inzwischen hat der Mieterverein Friedlands Einverständnis widerrufen, denn wenn die notwendigen Unterlagen nicht einsehbar sind, verlängert sich die zunächst 14-tägige Widerrufsfrist. So hat Olaf Friedland es nun zwar nicht mit einer zusätzlichen Mieterhöhung, wohl aber mit einen schimmeligen Dachfenster, einem durch die vorherige Hausverwaltung verursachten Wasserschaden im Wohnzimmer und einer ebenfalls durch die Hausverwaltung beschädigten Elektrik zu tun, die von Seiten des Vermieters eigentlich längst behoben beziehungsweise ersetzt worden sein sollten.