Die Sorgen um ihre Häuser beschäftigen Anwohner des umstrittenen Baugebiets „Am Lennhofe“ schon seit geraumer Zeit. Im Spätsommer 2023 erhielt der Projektinvestor von der Stadt die Zulassung zur Absenkung des Grundwasserspiegels. Christel und Wilfried Heuskel wohnen direkt angrenzend an das Baugebiet. „Besonders alarmierend war für uns die Evakuierung der 20 Wohnhäuser am Hortensienweg in Unna kurz vor dem Ende des letzten Jahres, bedingt durch aufgetretene Risse und Senkungen im Boden. Wir befürchten ein ähnliches Szenario in Menglinghausen“, so Christel Heuskel.
Christel und Wilfried Heuskel beziehen sich insbesondere auf die Bodenbeschaffenheit „Schluff“, die sowohl in Unna als auch in Menglinghausen vorliegt.
Die Problematik der Bodensenkungen in Unna konnte bereits durch ein Gutachten aufgeklärt werden, dessen Ergebnisse am 27. Februar von Herrn Halfmann, stellvertretender Leiter des Umweltamtes und Herrn Rips von der unteren Wasserbehörde der Stadt Dortmund, vorgetragen wurden. Markus Halfmann berichtete: „In Unna wurde über Jahrzehnte Wasser aus den Kellern abgepumpt, wodurch es zur Abtragung von Bodensedimenten und zu den Absackungen kam. Am Lennhofe ist die Grundwasserabsenkung nur temporär für vier bis sechs Monate mit regelmäßigen Kontrollen geplant“. Markus Halfmann versicherte die regelmäßige Kontrolle des Abpumpens. Zudem seien am Lennhofe keine kiesigen oder sandigen Schichten im Boden vorhanden, was in Unna der Fall sei. Dem stimmten die anwesenden Anwohner und Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof-Biotop“ nicht zu. „Wir haben ein hydro-geologisches Gutachten für das Baugebeit am Lennhofe erstellen lassen, in dem die Risiken aufgeführt werden und haben dieses den Beteiligten vorgelegt.“, berichtet Wilfried Heuskel.
Zur Sitzung brachten die Anwohner eine Liste mit Fragen vor. Das zentrale Anliegen hierbei: Warum wird die aktuelle Sedimentsabtragung bei der, aktuell noch geringen, Pumpleistung der Lanzen nicht sofort mit Entzug der Erlaubnis gestoppt? Laut den Gegnern des Bauvorhabens seien im Vorhinein außerdem keine ausreichenden Bodenuntersuchungen durchgeführt worden, die die Genehmigung zur Grundwasserabsenkung rechtfertigten. Die anwesenden Vertreter der Stadtverwaltung erklärten, dass sie die Fragen zur kommenden Sitzung schriftlich beantworten werden.
Die Bürgerinitiative adressiert außerdem die Bedeutung eines historischen Bachlaufes des Rüpingsbachs aus den 1920ern. Dieser heute unterirdische Abschnitt werde heute noch über Grundwasser versorgt und bildete zuvor einen geschützten Biotopbereich. Man habe die Stadt darüber in Kenntnis gesetzt, die die Bebauung genehmigte.
Die Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung wurde im Dezember beklagt und befindet sich im laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die ausstehenden Fragen der Anwohner:innen sollen in der nächsten Bezirksvertretungssitzung geklärt werden.