Die Linden-Apotheke, Frohlinder Straße 5, in Kirchlinde wurde vom Gesundheitsamt mit der Durchführung der kostenlosen SARS-CoV-2-Schnelltests beauftragt. In einem extra installierten Testzentrum werden die sogenannten kostenlosen Bürgertestungen ab dem 1. April angeboten. Allerdings sind an beiden Tagen vor Ostern die Termine bereits ausgebucht. Termine ab dem 6. April können dann wieder gebucht werden.
Apotheker Carsten Schumacher beantwortet Fragen zum Thema Schnelltest:
Wer hat Anspruch auf einen Test?
Mit dem Inkrafttreten der Coronavirus-Testverordnung hat jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland Anspruch auf einen kostenlosen Test mittels PoC-Antigen-Test – 1 Mal pro Woche.
Kann ich mich bei Symptomen testen lassen?
Die Testung durch unsere Apotheke ist nur für asymptomatische Personen zulässig. Das bedeutet, nur wenn keine Symptome für eine Covid-19 Erkrankung vorliegen, dürfen Sie zum Test.
Benötige ich einen Termin?
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online und kann über https://coronatestzentrumdortmund.de/gebucht werden.
Wer führt den Test durch?
Der Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum erfolgt unter Einhaltung höchster Hygiene- und Sicherheitsstandards, wird durch geschultes pharmazeutisches und medizinisches Personal durchgeführt und ist völlig schmerzfrei.
Wie schnell erhalte ich mein Ergebnis?
Das Ergebnis wird direkt vor Ort ausgewertet und dem Patienten umgehend mitgeteilt, meist schon nach 20 Minuten.
Wie bekomme ich mein Ergebnis mitgeteilt?
Das Ergebnis Ihres Tests wird digital per verschlüsselter Nachricht mitgeteilt und Sie erhalten ein Zertifikat mit Ihrem persönlichen Testergebnis.
Bin ich bei einem negativen Ergebnis sicher?
Das Testergebnis ist eine Momentaufnahme. Ein negatives Testergebnis soll deshalb nicht als Freifahrtschein gesehen werden. Es sollten auch bei einem negativen Testergebnis alle Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden.
Was muss ich tun, wenn das Ergebnis positiv ist?
Nach positivem Antigen-Test umgehend in häusliche Quarantäne! Gemäß dem deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden Ihre Daten an das zuständiges Gesundheitsamt gemeldet. Warten Sie von dort auf weitere Anweisungen. Ein positives Ergebnis im Antigen-Schnelltest muss immer durch eine spezifische PCR-Testung bestätigt werden.
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag: 8:30–18:00 Uhr
Samstag: 8:00–13:00 Uhr
Sonntag: 8:00–13:00 Uhr