Zum 1. März passte die nordrhein-westfälische Landesregierung ihre Impfverordnung an, wodurch jetzt auch die in Priorisierungsgruppe 2 gelisteten Grund- und Förderschul-Lehrer*innen sowie Erzieher*innen impfberechtigt sind.
Deren Anlaufstelle ist seit dem 12.3. allerdings nicht das Warsteiner Music Hall auf Phönix-West, stattdessen werden an diesem und den nächsten zwei Wochenenden jeweils freitags und samstags Räumlichkeiten der Brackeler Geschwister-Scholl-Gesamtschule und der Huckarder Gustav-Heinemann-Gesamtschule zu Dortmunder Impfzentren.
Am ersten Tag wurden rund 900 Lehrkräfte und ebenso viele Erzieher*innen geimpft.
Insgesamt 9000 Impfdosen von AstraZeneca stehen hierfür zunächst zur Verfügung, das Kontingent reicht in diesem ersten Schritt für die Hälfte der Grund- und Förderschul-Lehrkräfte. Durch die Terminierung auf das Wochenende ist Schuldezernentin Daniela Schneckenburger zuversichtlich, das Risiko für durch Impfreaktionen hervorgerufenen Unterrichtsausfall zu minimieren.
Die Abfragen werden über den städtischen Fachbereich Schule beziehungsweise die Träger organisiert.